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Personeller EngpassGladbacher Wettbewerb für Vorgärten in der Warteschleife

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Der Wettbewerb soll naturnähere Vorgärten fördern.

Bergisch Gladbach – Eigentlich hätte es ja schon 2021 die ersten Preisträger geben sollen. Der Vorgartenwettbewerb der Stadt soll alle animieren, von ökologisch bedenklichen Steingärten abzusehen und naturnah umzugestalten. Das freiwillige Mitmachen sollte vorbildhaft sein, weil die Stadt Stein- und Schottergärten nach eigener Aussage nicht verbieten kann. Bewerbung und Präsentation sollten über eine eigene Internetseite begleitet werden. Die Politik hatte das Ganze wohlwollend verabschiedet und zur Umsetzung an die Verwaltung gegeben. So weit, so gut.

Aber zeitlich absehbar ist nicht, wann es mit dem Vorgartenwettbewerb richtig losgeht. Es fehle an den personellen Ressourcen, bedauerte Christian Nollen, der Leiter der Grünabteilung. Nachgefragt hatte im Ausschuss für Infrastruktur Hermann-Josef Wagner (CDU), der Ausschussvorsitzende. Seine Fachabteilung gebe sich nach allerbesten Kräften Mühe, versicherte Nollen. Nur hätten unerwartete Ausfälle bei den Mitarbeitern, die engen personellen Ressourcen und das große Aufgabenspektrum einen Wettbewerbsstart verhindert. Vielleicht gelinge es ja demnächst besser, weil bei der Stadt zwei Klimaschutzexpertinnen neu eingestellt worden seien.

Prozess benötigt mehr Zeit als erwartet

Was im Wettbewerb prämiert werden soll, steht bereits fest: die jeweils drei besten grün gestalteten Vorgärten, die auf Versiegelung verzichten. Allerdings hatte das Rathaus gleich bei der Ausarbeitung im Dezember 2019 ein Fragezeichen gesetzt. Der Vorgartenwettbewerb gehöre nicht zu den originären Aufgaben, was die Unterhaltung der städtischen Grünflächen angehe. Und das für den Wettbewerb eingesetzte Personal, geschätzt wurde eine Arbeitszeit von drei Wochen, stehe dann nicht für weitere Aufgaben bei Stadtgrün zur Verfügung.

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Ein Fragezeichen bei der Zeitschiene setzte Nollen im Ausschuss auch bei der seit einiger Zeit angekündigten Baumschutzsatzung 2.1, einer Fortführung der im Oktober 2020 wieder eingeführten Satzung. Sie soll erstmals einen fairen Ausgleich zwischen Bau-Recht und Baum-Recht ermöglichen und die Satzungsvorgaben deutlich anders akzentuieren. Bis Ende 2021 hatte Stadtgrün die konkreten Ziele in einem Entwurf festlegen wollen. Dieser Prozess läuft, benötigt aber aufgrund der vielfältigen Grün-Aufgaben mehr Zeit als zunächst erwartet. Nach erneuter Beratung in der Politik sollte die Satzung 2.1 im Herbst 2022 in Kraft treten. Was mit großer Wahrscheinlichkeit nicht zu halten ist; wegen der auch hier schwierigen Personalsituation.