Die Tierschutzorganisation Peta hatte den Betrieb angezeigt. Die Kölner Staatsanwaltschaft beurteilte diese Form der Tierhaltung als möglicherweise strafbar.
Anzeige wegen Tierhaltung„Mutmaßlich, strafrechtlich relevantes Fehlverhalten“

Kein schönes Bild: Die Tierschutzorganisation Peta erstattete Anzeige, der Bauer änderte seine Tierhaltung.
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„Das ist ein großer Erfolg für uns“, meinte Julia Weibel, Referentin für Tiere in der Landwirtschaft bei der Tierschutzorganisation Peta. Die Organisation hatte bei der Kölner Staatsanwaltschaft im vergangenen Jahr Anzeige gegen den Betreiber eines Bergisch Gladbacher Landwirtschaftsbetriebs erstattet.
Peta seien anonym Bilder von dem Hof zugespielt worden, auf denen Rinder „in tierquälerischer Anbindehaltung“ zu sehen gewesen seien. „Wir erstatten zu jedem Fall, den wir gemeldet bekommen, Anzeige“, berichtet Weibel. Bisher hätten die Anzeigen kaum Konsequenzen gehabt, in diesem Bergisch Gladbacher Fall sehe das aber etwas anders aus.
Die Kölner Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen den Betrieb zwar eingestellt, allerdings zum ersten Mal eingeräumt, dass durch die dauerhafte Anbindung von Rindern in diesem Fall ein „Tatverdacht im Hinblick auf ein – hypothetisches – strafbares Verhalten“ gegeben sei. Staatsanwalt Sinan Sengöz, berichtet auf Anfrage, dass die Kölner Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen der „Gesamtumstände“ und der veränderten Bedingungen auf dem Gelände eingestellt habe. Von einer weiteren Verfolgung „des mutmaßlichen, strafrechtlich relevanten Fehlverhaltens“ habe sie daher abgesehen. Geändert habe sich die Haltungsform der Tiere.
Fall von Bergisch Gladbach könnte Anstoß für neue Richtung sein
Die Rinder würden jetzt in einem Laufgehege gehalten und könnten sich frei bewegen, das werde durch „behördliche Kontrollen“ überwacht. Um welchen Hof es sich handelt, geben beide Seiten nicht an.
„Uns geht es nicht um die einzelnen Betriebe, sondern generell um die Anbindehaltung. Das muss sich grundlegend ändern“, sagte Weibel. Daher sei Peta „sehr froh“, dass durch die Beurteilung der Staatsanwaltschaft ein erster Schritt „in die richtige Richtung“ gemacht wurde.
„Wir hoffen, dass andere Staatsanwaltschaften sich daran orientieren und es diese tierquälerische Haltungsform bald nicht mehr geben wird“, schilderte Weibel.