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Fahrerflucht am Gronauer KreiselUnfallopfer verfolgt Unfallverursacher und stoppt ihn

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Symbolbild.

Bergisch Gladbach – Wenn sowohl Richterin und Staatsanwältin ortskundig sind, dann hat ein Angeklagter schon mal schlechte Karten. Diese Erfahrung machte jetzt ein 28-jähriger Kölner Berufskraftfahrer, als ihm in Bergisch Gladbach wegen Unfallflucht der Prozess gemacht wurde. Quasi als Lehrgeld zahlt er dafür nun 600 Euro Buße an die Verkehrswacht.

Am Morgen vor Heiligabend, genauer gesagt am 23. Dezember 2020 um 8.05 Uhr, bog Mahmoud G. (Name geändert), mit seinem Transporter aus Richtung Refrath kommend, vom Refrather Weg auf der linken Linksabbiegerspur nach links auf die Richard-Zanders-Straße ab. Jeder Gladbacher weiß: Wer hier einmal auf der linken Linksabbiegerspur ist, muss danach wieder nach links in Richtung Polizei abbiegen.

Auto quergestellt, zum Anhalten gezwungen

Wer dagegen auf der rechten Linksabbiegerspur ist, muss anschließend rechts in Richtung Innenstadt fahren. Gleichwohl wechselte der ebenfalls ortskundige Transporterfahrer kurzerhand die Fahrspur und krachte so in den Pkw von Servicemitarbeiter Peter K. (49). Er verursachte damit 2853 Euro Schaden, aber fuhr einfach weiter.

Peter K. versuchte ihn zunächst mit der Lichthupe zum Anhalten zu bewegen. Als das nicht fruchtete, nahm er die Verfolgung auf. „Aber nicht wie bei Alarm für Cobra 11“ gab der drahtige Endvierziger als Zeuge zu Protokoll. Gleichwohl überholte er den Transporter, stellte sein Auto quer und zwang Mahmoud zum Anhalten.

Kein Platz zum Anhalten? Quatsch!

Die Polizei wurde gerufen – ob nun allein von Peter K. oder auch von Mahmoud G. blieb bis zum Schluss strittig – und die Beamten nahmen den Unfall auf. Den Schaden hat die Versicherung längst beglichen, gleichwohl landete die Sache jetzt noch wegen Fahrflucht bei Strafrichterin Birgit Brandes. Dort versuchten Mahmoud G. und sein Verteidiger gegenüber Peter K. zu punkten: „Das war eine Verfolgungsfahrt. Verfolgungsfahrten sind in Deutschland verboten“, sagte etwa Mahmoud, und der Verteidiger fragte den Geschädigten rhetorisch: „Ja, sind Sie etwa über Rot gefahren?“

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Das brachte allerdings nicht viel. Mahmouds weitere Behauptung, er habe ja stoppen wollen, aber wegen des vielen Verkehrs keine Gelegenheit gefunden, scheiterte an der erwähnten Ortskunde von Richterin und Staatsanwältin, die auf die zahlreichen Parkplätze am Wegesrand, nämlich am Elektromarkt und beim Bulettenbräter, hinwiesen. Dort hätte der Angeklagte stoppen können.

Richterin Brandes: „Wenn man einen Unfall hat, muss man sofort anhalten, und nicht erst nach ein paar hundert Metern.“ Um das Verfahren aber abschließen zu können und nicht noch eine Beweisaufnahme starten zu müssen, wer denn nun zuerst und überhaupt die Polizei gerufen habe, einigten sich die Beteiligten auf 600 Euro Buße für den mehrfach vorbestraften Angeklagten. Das Geld muss er an die Verkehrswacht überweisen.