Küche & Co. in Bergisch Gladbach insolventKunden verlieren wohl Teile der Anzahlung

Lesezeit 3 Minuten
Das Küchengeschäft an der Hauptstraße bleibt geschlossen.

Das Küchengeschäft an der Hauptstraße bleibt geschlossen.

  • Das Bergisch Gladbacher Küchenstudio Küche & Co steht unter Insolvenzverwaltung.
  • Für viele Kunden kam die Schließung überraschend.
  • Käufer, die bereits Anzahlungen geleistet haben, könnten nur geringere Beträge zurückerhalten.
  • Unter Umständen könnten bestellte Küchen noch geliefert werden.

Bergisch Gladbach – Auf der Internetseite des Geschäftes Küche & Co in Bergisch Gladbach wird noch mit Garantie, Festpreis und schneller Lieferung geworben. Doch tatsächlich wird dort kein Küchentraum mehr erfüllt.

Denn das Unternehmen, es firmiert unter JL Küchen GmbH, mit Niederlassung an der Hauptstraße 237, steht unter Insolvenzverwaltung.

Ein Albtraum für eine junge Familie in Bergisch Gladbach. Nach dem Kauf eines Eigenheims in der Stadt, hat sich das Paar im April eine Einbauküche fürs neue Haus ausgesucht. Da sich der Umbau des Wohnhauses etwas verzögerte, standen die endgültigen Maße für die Küche erst Anfang Juli fest.

Nach Anzahlung plötzlich vor verschlossenen Türen

Die Anzahlung von mehr als 5000 Euro hatte das Paar nach eigenen Angaben bereits bezahlt. Ein Woche nach dem Aufmaß für die Küche standen sie an der Hauptstraße plötzlich vor verschlossenen Türen.

„Das Amtsgericht Köln hat am 17. Juli die vorläufige Insolvenzverwaltung auf Grundlage eines Gutachtens angeordnet, damit sich die Vermögenslage der Firma nicht weiter verschlechtert“, erläutert Rechtsanwalt Michael Merten.

Das könnte Sie auch interessieren:

Der Jurist aus Hennef ist zum Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Verbindlichkeiten der JL Küchen GmbH unter dem Geschäftsführer Jens Luitjens belaufen sich laut Merten auf 170.000 Euro. Zwei Mitarbeiter hätten ihre Stelle verloren. Bisher seien sechs Kunden mit laufenden Bestellungen betroffen.

„Es ist ein Drama bei Einbauküchen“

„Es ist ein Drama bei Einbauküchen“, räumt Merten ein. Denn es seien Maßanfertigungen. Er müsse nun herausfinden, wie weit die Produktion der einzelnen Aufträge vorangeschritten ist. „Wenn nur Kleinigkeiten fehlen, kann eine Küche vielleicht doch noch geliefert werden“, sagt der Jurist. Details zu den Aufträgen könne er zurzeit aber nicht feststellen, da die Hersteller Betriebsferien hätten.

Für die betroffene Familie in Bergisch Gladbach ist das keine Lösung, da sich eine Entscheidung zu lange hinziehe. „Wir wollen im September einziehen. Im November kommt unser Kind zur Welt“, schildert die werdende Mutter.

Merten befürchtet, dass sich die Kunden darauf einstellen sollten, keine Küche mehr geliefert zu bekommen.

Und mit der Rückforderung der Anzahlung kommt wohl die nächste schlechte Nachricht. „Die Forderung ist in der Insolvenztabelle anzumelden“, sagt der Insolvenzverwalter. Die vollständige Anzahlung können die Gläubiger wohl nicht erwarten. Rechtlich könnten die Betroffenen auch den Kaufvertrag kündigen.

Verbraucherzentrale rät zu niedrigen Anzahlungen

Zum Thema Anzahlung rät die Verbraucherberatung nicht zu hohe Beträge zu vereinbaren. „Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auch eine Anzahlung Allerdings ist es in der Branche üblich eine Anzahlung zu zahlen“, erklärt Susanne Rex von der Verbraucherberatung Bergisch Gladbach. Wenn Küchen angezahlt werden müssen, sollte der Kunde nicht mehr als 30 Prozent des Kaufpreises zahlen. „Je weniger, umso besser.“

Rundschau abonnieren