Verwaltungsgericht gibt Stadt rechtBergisch Gladbach gewinnt Spielhallen-Prozess

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Die Mindestabstände für Spielhallen, die gestern erneut gerichtlich bestätigt wurden, könnten bald verringert werden,

Die Mindestabstände für Spielhallen, die gestern erneut gerichtlich bestätigt wurden, könnten bald verringert werden,

Bergisch Gladbach – Gewonnen: Aus dem Kampf um die zu hohe Zahl von Spielhallen in der Bergisch Gladbacher Innenstadt ist die Stadtverwaltung als Sieger nach Punkten hervorgegangen. Drei Berufungsverfahren sollten am gestrigen Donnerstag in Münster beim Oberverwaltungsgericht verhandelt werden; in zwei der drei Fälle warfen die Spielhallenbetreiber vorab das Handtuch und zogen ihre Klagen zurück, im dritten Fall drehte das OVG die Vorentscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts um und gab damit der Bergisch Gladbacher Stadtverwaltung recht, wie OVG-Sprecherin Dr. Gudrun Dahme auf Anfrage mitteilte. Wie lange das Münsteraner Richterrecht Bestand haben wird, ist aber offen: Der NRW-Landesregierung hat einen neuen Gesetzentwurf vorgelegt.

Spielhallen

18 Spielhallen gab es zum Stichtag 30. November 2017 in Bergisch Gladbach. An diesem Tag endete die fünfjährige Übergangsfrist für mehrere Regelungen des „Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrages“ von 2012. Die Hälfte der Hallen würde nach einer Übergangszeit schließen müssen, prognostizierte die Stadt damals in einer Presseerklärung.

3 Berufungsverfahren waren für Donnerstag vor dem Oberverwaltungsgericht angesetzt, am Ende blieb nur eines übrig, das zugunsten der Stadt entschieden wurde. Eine Stellungnahme der Stadt zum Urteil und zu der Frage, wie es mit den befristeten Erlaubnissen für die verbliebenen Spielhallen nach dem 30. Juni weitergeht, gab es gestern nicht. (sb)

Durch die Neufassung des Glückspiel-Staatsvertrages zu Beginn des vergangenen Jahrzehntes war die Spielhallenszene in Bewegung geraten. Viele Kommunen, darunter auch Bergisch Gladbach, mussten Spielstätten schließen, wenn diese weniger als 350 Meter voneinander entfernt waren. Jedoch waren die Auswahlkriterien zunächst unklar: Sollten etwa die besonders alteingesessenen bleiben dürfen, weil sie die älteren Rechte hatten? Oder die gerade nicht, weil sie ja schon genug Geld verdient hatten?

Hälfte der Spielhallen sollen schließen

Es gab viel zu entscheiden, allein in Bergisch Gladbach sollten von 18 Spielhallen neun schließen. Viele Verlierer zogen vor den Kadi: erst vor das Verwaltungsgericht, dann vor das Oberverwaltungsgericht. Das OVG entwickelte 2019 im Zusammenhang mit Klagen gegen die Stadt Wuppertal Grundsätze, an denen sich seither die juristische Fachwelt orientieren kann. Da steht zum Beispiel drin, dass die Städte auf jeden Fall entscheiden müssen, statt unter dem Stichwort „Härtefall“ alles weiterlaufen zu lassen.

Nicht entscheidend ist, was aus Betreibersicht besser ist – zum Beispiel der Bestandsschutz für einen alteingesessenen Betrieb. Es komme vielmehr darauf an, wie die die Ziele des Staatsvertrages besser erreicht werden könnten, zu denen laut OVG die Verhinderung und Bekämpfung von Glücksspielsucht, die Kanalisierung und Begrenzung des Glücksspielangebots, der Jugend- und Spielerschutz, die Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Spiels und der Schutz vor Kriminalität zählten.

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Für das gestrige Urteil gab es zunächst keine Begründung: Da die Verhandlung per Videokonferenz stattgefunden hatte und bei der Verkündung keiner der Beteiligten mehr dabei war, wird es die Gründe laut Gerichtssprecherin nur schriftlich geben.

Eine ganz andere Frage ist, wie lange die vor zehn Jahren begonnene restriktive Regelung des Glücksspiels noch Bestand hat. 2020 unterzeichneten die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer einen neuen Staatsvertrag. Diesem muss der NRW-Landtag noch über ein Ausführungsgesetz zustimmen.

Der Entwurf der Landesregierung sieht laut Innenminister Herbert Reul (CDU) etwa vor, den vor zehn Jahren erhöhten Mindestabstand von 350 Metern wieder aufzuweichen. Künftigen sollen laut Reul „diejenigen Spielhallen, die besondere qualitative Anforderungen erfüllen und zertifiziert worden sind, zueinander einen geringeren Abstand von 100 Metern einhalten müssen.“

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