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Mietuntergrenze teilweise angestiegenBurscheider Rat aktualisiert Mietspiegel

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Die Wohnlagen in Burscheid werden im Mietspiegel in drei Preisklassen eingeteilt.

Burscheid – Der Burscheider Hauptausschuss hat nun den Mietspiegel in der aktualisierten Form für das Jahr 2019 beschlossen. Dieser lehnt sich an den Leverkusener Mietspiegel an, der im April in Kraft trat. Zum Ausgleich der unterschiedlichen Wohnverhältnisse von der Großstadt im Vergleich zur Kleinstadt reduziert Burscheid seit 1983 die Quadratmeterpreise der Wohnflächen.

„Seit Mai 1994", erläutert die Verwaltung „beträgt der Abschlag unverändert 15 Cent je Quadratmeter.“ Der neue Leverkusener Mietspiegel hat sich gegenüber dem Mietspiegel aus dem Jahr 2017 nicht wesentlich verändert. Es gibt sechs Bauerhaltbereiche, der älteste erfasst die Gebäude, die bis 1949 erstellt wurden. Die jüngsten Gebäude datieren aus der Zeit zwischen 2010 und 2016. Die Tabellenwerte und die Zuschläge und Abschläge wurden an die Entwicklung im Verbraucherindex angepasst.

„Mietuntergrenze in einigen Bereichen angestiegen“

„Die Mietuntergrenze ist in einigen Bereichen angestiegen. Lag sie vorher bei 4,87 Euro, liegt sie jetzt bei mindestens 5,05 Euro“, so die Verwaltung. Im Burscheider Stadtgebiet gibt es insgesamt drei Wohnlagen. Die „einfache Lage“ stellt den Standard da. Dort gibt es keinen Zuschlag. Für die „mittlere Wohnlage“ gibt es einen Zuschlag von 0,13 Euro pro Quadratmeter und für die „gute Lage“ kommt es nun zu einem Zuschlag von 0,39 Euro pro Quadratmeter.

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Der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer-Verein Leverkusen teilte der Stadt Burscheid im April mit, dass sich bei der Vergleichbarkeit des Wohnungsmarktes zur Stadt Leverkusen keine wesentlichen Änderungen ergeben. Da der Leverkusener Verein den Leverkusener Mietspiegel mit einer Schutzgebühr belegt, wird der Burscheider Mietspiegel nur für den Dienstgebrauch angewendet. Er wird den Bürgern zur Einsichtnahme im Rathaus bereitgehalten.