Familien in Rhein-BergKreistag beschließt Erstattung – Eltern bekommen Geld zurück

Bobbycars stehen unter Jacken von Kindern, die an einer Garderobe einer Kindertagesstätte hängen. (Symbolbild)
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Rhein-Berg – Gute Nachrichten für Eltern, deren Kinder in Kindertagesbetreuung sind: Sie werden erneut entlastet, erhalten einen Teil der bereits bezahlten Beiträge für die Kinderbetreuung zwischen Februar und Mai zurück.
Der Kreistag beschloss das in einer Dringlichkeitsentscheidung. Das Amt für Familie und Jugend des Rheinisch-Bergischen Kreises – zuständig für Burscheid, Kürten und Odenthal – erhebt für den Monat Februar keine Beiträge für Betreuungsangebote. Zudem werden die Beiträge für die Monate März bis Mai um die Hälfte reduziert. Dies gilt auch für die Betreuung in den Offenen Ganztagsschulen an den kreiseigenen Förderschulen, wie für die Verbundschule Mitte in Bergisch Gladbach und die Verbundschule Nord in Wermelskirchen.
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Die bereits eingezogenen oder überwiesenen Beiträge werden anteilig zurückerstattet. Aufgrund der Covid-19-Pandemie hatte das Land die Eltern aufgefordert, Betreuungsangebote nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn dies zwingend erforderlich sei. Dieser eingeschränkte Regelbetrieb galt bis zum 19. Februar 2021. Ab dem 22. Februar 2021 konnten wieder alle Kinder die Betreuungsangebote nutzen.
Die Betreuungszeiten in Kindertagesstätten waren jedoch landesweit pauschal um zehn Stunden pro Woche gekürzt, um eine Betreuung in festen Gruppen zu ermöglichen. Der Regelbetrieb wurde dann am 7. Juni 2021 wieder aufgenommen. Nach erneuten Verhandlungen zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden wurde eine Verständigung für die pandemiebedingte Erstattung der Elternbeiträge erzielt. Diese wird vom Land und den Kommunen zu gleichen Teilen übernommen. (jer)