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SportmilliardeFinanzspritze soll maroden Turnhallen und Schwimmbädern in Rhein-Berg helfen

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Eine Sporthalle, darin Bau- udn Trockungsgeräte.

Auch in Rhein-Berg weisen viele Sportstätten Schäden auf. Die Sportmilliarde des Bundes für Vereine soll helfen.

Drei Millionen Euro  aus dem Fördertopf stehen für Vereine in Rhein-Berg zur Verfügung. Ab dem 1. Juni können Anträge gestellt werden.

Kaputte Turnhallen, marode Schwimmbäder: Viele Sportstätten in Nordrhein-Westfalen sind sanierungsbedürftig. Auch im Rheinisch-Bergischen Kreis haben einige von ihnen schon bessere Tage gesehen. Die sogenannte Sportmilliarde des Bundes soll Abhilfe schaffen, insgesamt 600 Millionen Euro der Fördermittel will das Land NRW nutzen, um bis 2036 den Ausbau und die Modernisierung voranzutreiben.

200 Millionen stehen speziell für Sportvereine zur Verfügung, rund drei Millionen davon für die Vereine in Rhein-Berg, wie der Kreissportbund mitteilt. So will das Land den Sanierungsstau abbauen. Ab dem 1. Juni können Sportvereine die Fördermittel beantragen.

Sanieren und modernisieren

Gefördert werden laut Kreissportbund insbesondere Maßnahmen, die dazu dienen, bestehende Sportanlagen zu sanieren und zu modernisieren, den Energiebedarf für Heizen, Lüften und Warmwasser zu senken (energetische Ertüchtigung) oder Barrierefreiheit sicherzustellen. Außerdem stehen auf der Schwerpunktliste die Erweiterung von Sportanlagen sowie (Ersatz-)Neubau, die Verbesserung der Sicherheit und Unfallprävention und die Stärkung von sozialen Funktionen und Sportstätten, beispielsweise mit Perspektive auf Bildung und Teilhabe.

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Wer einen Antrag auf Fördermittel stellen will, muss einige Voraussetzungen beachten. Antragsberechtigt sind laut Kreissportbund ausschließlich Sportvereine, die Eigentümer ihrer Anlage sind oder diese als wirtschaftlichen Träger nutzen, beispielsweise bei Pacht oder Miete.

Die Mindestinvestition beträgt 50.000 Euro

Zu den zentralen Rahmenbedingungen gehörten außerdem eine Mindestinvestition von 50.000 Euro. Die Förderquote bewege sich, je nach Kategorie, zwischen 50 und 90 Prozent. Eine besondere Bedeutung komme im gesamten Förderverfahren den Stadt- und Gemeindesportverbänden sowie dem Kreissportbund zu. Denn sie übernähmen in enger Abstimmung die Priorisierung der eingereichten Vereinsprojekte und würden aktiv an der Auswahlentscheidung mitwirken.

Neben den 200 Millionen Euro, die Sportvereine in NRW beantragen können, stellt das Land außerdem je 200 Millionen Euro für Schwimmbäder und kommunale Sportstätten bereit.