Horror-UnfallAnwalt legt Berufung gegen Geldstrafe ein

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Der tödliche Unfall hat die Menschen in Hoffnungsthal sehr bewegt. (Archivfoto: Daub)

Der tödliche Unfall hat die Menschen in Hoffnungsthal sehr bewegt. (Archivfoto: Daub)

Hoffnungsthal – Im Fall der getöteten 59-jährigen aus Hoffnungsthal hat Verteidiger Jürgen Frenz nun Berufung eingelegt. Am 3. Dezember hatte das Bensberger Amtsgericht den 48-jährigen Fahrer wegen fahrlässiger Tötung und Verkehrsunfallflucht zu insgesamt 2500 Euro Geldstrafe verurteilt. Der Führerschein des Angeklagten darf erst in neun Monaten wieder erteilt werden.

„Ich habe mir vorbehalten, die Berufung nach Vorlage des schriftlichen Urteils zu beschränken“, sagte Frenz am Freitag. „Die fahrlässige Tötung wird von uns nicht angegriffen.“ Allerdings bestreite sein Mandant die Unfallflucht. „Das wäre eine Vorsatztat, die aus unserer Sicht nicht nachgewiesen wurde.“

Die Rechtsfolgen seien für seinen Mandanten erheblich. Dabei gehe es nicht nur um eine geringere Geldstrafe. „Bei einer Unfallflucht geht die Versicherung erst einmal in Vorleistung, hat aber dann eine Rückgriffmöglichkeit auf den Fahrzeugführer“, so der Verteidiger.

In der Nacht nach Weiberfastnacht hatte der Bäckerei-Fahrer die zweifache Mutter mit seinem 7,5-Tonner in Hoffnungsthal überrollt. Er war dann ohne anzuhalten weiter gefahren. Die Frau war unmittelbar verstorben. Der Fahrer hatte angegeben, die Frau, die aus unbekannten Gründen auf der Straße lag, nicht gesehen und „nur ein Ruckeln“ bemerkt zu haben.

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