In Medizin-BerufenRhein-Bergs Kreisverwaltung muss Impfpflicht kontrollieren

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Die Impflicht im Medizin-Bereich war und ist umstritten – der Kreis muss sie durchsetzen.

Die Impflicht im Medizin-Bereich war und ist umstritten – der Kreis muss sie durchsetzen.

Rhein-Berg – Wer Neubauten kontrollieren, Abwässer kontrollieren oder Hartz-IV-Bescheide ausstellen kann, der hat im Zweifelsfall auch ein Händchen dafür, wie mit Ungeimpften in Medizin-Berufen umzugehen ist: Die Kontrolle und Durchsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht stellt die Bergisch Gladbacher Kreisverwaltung vor echte Herausforderungen.

Da die Mitarbeitenden des Gesundheitsamtes aber mit ihren anderen Aufgaben nach wie vor bestens ausgelastet sind und diese weitere zusätzliche Aufgabe nicht alleine schaffen, werden nach den Worten von Kreis-Sozialdezernent Markus Fischer für die Impfpflichtkontrolle auch Kolleginnen und Kollegen aus dem Bauamt, der Bußgeldstelle, der Unteren Wasserbehörde oder dem Jobcenter eingesetzt.

Juristisch qualifiziertes Personal benötigt

„Wir brauchen Personal, das auch juristisch qualifiziert ist“, erläuterte Fischer in der jüngsten Sitzung des Gesundheitsausschusses am Mittwochabend die unorthodoxe Herangehensweise. Die Abarbeitung der Problemfälle – bisher haben 145 Einrichtungen 482 Ungeimpfte gemeldet – werde „flexibel gestaltet“. Aktuell arbeite die Kreisverwaltung mit 7,5 Vollzeitstellen an dem Thema.

Die Verwendung vorhandenen Kreishaus-Personals habe den Vorteil, dass die Personen wieder in ihre ursprünglichen Arbeitsbereiche zurückgesetzt werden könnten, wenn ihre Mitarbeit bei der Impfkontrolle nicht mehr erforderlich sei. Derzeit sei eine Rückkehr aber noch nicht absehbar – „Stichwort »Einzelfallprüfung«“.

Eine reine „Schreibtischentscheidung“

Dieses Stichwort hatte zuvor der SPD-Politiker Jochen Zieriacks, im Hauptberuf niedergelassener Arzt in Köln, geliefert. Der Mediziner berichtete, dass in seiner Praxis eine Putzfrau täglich zwei Stunden alleine arbeite. Sie habe weder mit Patientinnen noch mit Mitarbeitern direkten Kontrakt, und nach ihrem Aufenthalt werde gelüftet. Diese Frau müsse nun geimpft werden. „Ich habe von der Stadt Köln eine Mitteilung bekommen, dass wir ein Ordnungsgeld bis zu 200 000 Euro erhalten, wenn sie weiter beschäftigt wird.“ Das sei eine reine „Schreibtischentscheidung“ gewesen.

Von Gesundheitsamtschefin Dr. Sabine Kieth wollte der SPD-Politiker wissen, wie das denn im Rheinisch-Bergischen Kreis gehandhabt werde. Kieth beruhigte ihn: „Bei uns gibt es ein Anhörungsverfahren. Atteste werden überprüft, dann wird mit Arbeitgeber geklärt, wie der Einsatzbereich aussieht. Wir gucken uns den Einzelfall an.“ Die Amtsleiterin versicherte: „Das kriegen wir hin.“

Sind die genannten Zahlen abschließend?

Keine abschließende Antwort gab es auf die Frage der FDP-Politikerin Dr. Magdalene Benemann, ob die genannten Zahlen - 145 Einrichtungen, 482 Personen – abschließend seien. Dezernent Fischer sagte, es könnten noch einige Fälle hinzukommen, etwa durch einen veränderten Genesenen-Staus oder durch neue Betriebe, er rechne aber nicht mit großen Veränderungen. SPD-Mann Zieriacks wies ergänzend darauf hin, dass die Meldepflicht nur für ungeimpfte Mitarbeiter gelte; wer keine ungeimpften Mitarbeitenden habe, brauche auch nichts zu melden. Alles andere wäre ein „bürokratisches Monster.“

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Dezernent Fischer teilte der Politik weiter mit, dass der Kreis vor anderthalb Wochen erfahren habe, dass das Land fünf der notwendigen Kontrollstellen finanzieren werde. Fischer: „Wir werden das Personal flexibel anpassen.“

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