Tierseuchengefahr in Rhein-BergKreisveterinär warnt vor näherrückender Schweinepest

Den Ernstfall schon öfter geprobt: Eine Großübung zur Afrikanischen Schweinepest gab's in Rhein-Berg bereits 2018.
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Nachdem vor zehn Tagen im Kreis Olpe der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei einem Wildschwein amtlich festgestellt worden ist, rät nun auch das Veterinäramt des Rheinisch-Bergischen Kreises zu erhöhter Vorsicht wegen der Tierseuche.
Wer ein totes Wildschwein findet, sollte dieses umgehend dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt melden, damit im Rahmen der weiteren Untersuchungen die Todesursache festgestellt werden kann
Zwischenzeitlich wurden seien im Kreis Olpe weitere Wildschweine gefunden und positiv auf den Erreger getestet worden, so ein Sprecher der Kreisverwaltung. Im Rheinisch-Bergischen Kreis seien zwar aktuell noch keine Fälle bekannt, trotzdem bitte das Veterinäramt Jagdrevierinhaberinnen und -inhaber, Jägerinnen und Jäger, Halterinnen und Halter von Hausschweinen sowie Waldbesucherinnen und -besucher um erhöhte Aufmerksamkeit.
„Wer ein totes Wildschwein findet, sollte dieses umgehend dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt melden, damit im Rahmen der weiteren Untersuchungen die Todesursache festgestellt werden kann“, rät Kreisveterinär Dr. Thomas Mönig. Die Jagdausübungsberechtigten sollten wie auch schon in den vergangenen Jahren von jedem erlegten Wildschwein Blutproben entnehmen. „Der Ausbruch der ASP im Kreis Olpe zeigt, wie rasch das Virus auch unsere Wild- und Hausschweine gefährden kann,“ so der Kreisveterinär Dr. Thomas Mönig, „da ist es beruhigend, dass wir die Bekämpfungsmaßnahmen in den vergangenen Jahren immer wieder geübt haben.“
Um eine Ausbreitung der Seuche zu verhindern, ist es laut Kreisveterinäramt wichtig, die Tiere, die an der ASP verendet sind, rasch zu bergen. Zudem brauche es eine Abschätzung durch Expertinnen und Experten, wie weit die Seuche bereits vorgedrungen sein könne.
„Wenn diese erste Risikoeinschätzung erfolgt ist, wird um den Fundort eine Restriktionszone eingerichtet“, so Dr. Mönig. Dies sei auch so im Kreis Olpe geschehen. „Innerhalb dieser Zone werden umfangreiche Maßnahmen erlassen, die eine weitere Verbreitung der Seuche verhindern sollen.“ Dazu zählten beispielsweise ein Jagdverbot, ein Betretungsverbot von Wäldern außerhalb der Wege oder aber das Verbot, Hunde von der Leine zu lassen.
Die Afrikanische Schweinepest ist als Tierseuche anzeigepflichtig
„Es ist ein Stück weit beruhigend, dass die Jägerschaft im Rheinisch-Bergischen Kreis bereits seit vielen Jahren Blutproben der erlegten Wildschweine entnimmt. So handelt es sich um ein eingespieltes Vorgehen“, so der Kreisveterinär, „wenn jetzt auch alle Spaziergängerinnen und Spaziergänger mit aufmerksamen Augen durch den Wald gehen und uns tot aufgefundene Wildschweine umgehend melden, dann müssten wir einer Einschleppung der Seuche rasch auf die Schliche kommen.“ Denn es gelte: „Je länger die Seuche Zeit hat sich auszubreiten und neue Wildschweine zu infizieren, desto schwieriger und aufwendiger wird die Bekämpfung.“
Darüber hinaus sollen sich die Halterinnen und -halter von Hausschweinen, Hängebauchschweinen, Minipigs sowie Wildschweinen in Gatterhaltung, soweit noch nicht geschehen, umgehend beim Veterinäramt melden. „Bei diesen Haltungen ist wichtig, dass jeglicher Kontakt mit Wildschweinen unmöglich gemacht wird, sei es durch eine hermetisch abriegelnde Umzäunung, sei es durch eine wildschweinsichere Lagerung von Futter und Einstreu“, so der Kreisveterinär.
Speisereste sollten wieder mit nach Hause genommen und dort ordnungsgemäß entsorgt werden
„Das Virus haftet gern auch einmal unter den Schuhsohlen, deshalb kommt dem Wechsel des Schuhzeugs und der Arbeitskleidung beim Betreten der Stallungen eine besondere Bedeutung zu,“ erklärt Dr. Thomas Mönig. „Wir haben alle uns bekannten Schweinehalter jetzt noch einmal angeschrieben und um dringende Beachtung der Biosicherheitsmaßnahmen gebeten.“
Auch alle Waldbesucher sind laut Kreis dazu aufgerufen, keine Lebensmittel im Wald zurückzulassen. Alle Speisereste sollten wieder mit nach Hause genommen und dort ordnungsgemäß entsorgt werden. Rohschinken, Wildsalami und andere Erzeugnisse, die keinen Erhitzungsprozess durchlaufen haben, können den Erreger enthalten. Werden diese von Wild- oder Hausschweinen gefressen, kann das bei ihnen zum Ausbruch der Erkrankung führen.