Im Prozess um das Mordopfer Tino W. ist der Zeitplan aus den Fugen geraten. Fehlende DNA-Spuren und ungenaue Zeugenaussagen machen Probleme.
MordprozessGericht wartet weiter auf DNA-Spuren, die Kürtener Angeklagten belasten könnten

Schwulenfeindlichkeit als Mordmotiv schließt die Staatsanwaltschaft mittlerweile aus. (Symbolbild)
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Hat der Mann auf der Anklagebank Tino W. umgebracht? Und wenn ja, warum? In diesen zentralen Fragen ist das Paderborner Schwurgericht auch nach zweieinhalb Monaten im Prozess gegen einen Mann aus Kürten noch nicht zu einer Antwort gekommen.
Der Zeitplan ist aus den Fugen: Im Prozess um den Tod von Tino W. (29) aus Bad Driburg (Kreis Höxter) hatte das Schwurgericht zum Beginn bereits für Mitte Januar mit einem Urteil gerechnet. Aber der Cold Case von 2003 gibt dem Gericht nach wie vor Rätsel auf – Zeugen fehlen konkrete Erinnerungen, Ermittlungsergebnisse der damaligen Mordkommission sind lückenhaft. DNA-Untersuchungen müssen nachgeholt werden, weil seinerzeit längst nicht alle gesicherten Spuren ausgewertet worden waren. Das macht die Aufklärung des Falles für das Schwurgericht mühsam.
Für Schwulenfeindlichkeit gibt es keine Hinweise
Der homosexuelle Tino W. starb am 11. oder 12. November 2003 in seiner Wohnung in Bad Driburg – erdrosselt mit einem Staubsaugerkabel. Aus der Einliegerwohnung in einem Mehrfamilienhaus verschwanden sein Handy und seine Kellnerbörse mit etwa 150 Euro. Es musste nach Erkenntnissen der Polizei der Täter gewesen sein, der W.s Auto einen Kilometer weit weg gefahren und geparkt hatte, möglicher Weise um falsche Spuren zu legen. Aber alle Ermittlungen zu einem dringend Tatverdächtigen blieben ohne Ergebnis. Erst im Mai 2025 rückte ein jetzt 57 Jahre alter Mann aus Kürten, der zur Tatzeit W.s Nachbar gewesen war, in den Fokus der Cold-Case-Einheit, die sich den Fall noch einmal vorgenommen hatte – eine DNA-Spur am Ärmel der Leiche stammt von dem 57-Jährigen.
Und es ist die einzige, die ihm zweifelsfrei zugeordnet werden kann. Eines der Mordmerkmale, die von der Staatsanwaltschaft in der Anklage genannt wurden, hat das Schwurgericht bereits ad acta gelegt: Für Schwulenfeindlichkeit gebe es keine Hinweise. Der 57-Jährige schweigt seit Prozessbeginn Anfang November zu den Vorwürfen. Jetzt ließ er kurz und knapp seinen Lebenslauf durch seinen Verteidiger Tim Hoffmann vorstellen, Nachfragen dazu waren nicht erwünscht.
Der Angeklagte stammt ursprünglich aus Dortmund
Er stammt aus Dortmund und absolvierte eine im Ruhrgebiet typische Berufsausbildung, wandte sich später einem Handwerk zu. Einige Monate vor der Tat, derer er angeklagt ist, sei der 57-Jährige wegen einer Beziehung nach Bad Driburg gezogen – dort lebte er mit der Nachbarin von Tino W. in deren Wohnung zusammen. Die Frau, die bereits als Zeugin vor Gericht ausgesagt hat und demnächst noch einmal zu Details befragt werden soll, beendete die Beziehung nach eigenen Worten vier Wochen nachdem Tino W. tot aufgefunden worden war – jedoch nicht im Zusammenhang mit der Tat. Seit 2017 lebt der 57-Jährige, der in dritter Ehe und glücklich verheiratet ist, mit seiner Frau in Kürten.
Beim nächsten Verhandlungstermin sollen noch Zeugen gehört werden, anschließend der psychiatrische Sachverständige zur eher hypothetischen Frage der Schuldfähigkeit des Angeklagten. Dann steht noch die Erörterung von Ergebnissen der nachgereichten Untersuchung von DNA-Spuren im Rahmen der Beweisaufnahme an. Vorerst letzter Verhandlungstag soll der 29. April sein.

