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Kein MotivGericht spricht Odenthalerin wegen Mordes an ihrem Ehemann schuldig

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Die Angeklagte steht vor Gericht mit ihren beiden verteidigen.

Zu acht Jahren Haft ist die Odenthalerin verurteilt worden.

Überraschend war das Ende des Revisionsprozesses. Weder ein Motiv, noch die Tatwaffe lagen dem Kölner Landgericht vor.

Schuldig wegen heimtückischen Mordes an ihrem Ehemann (63), so lautete am Donnerstag das mit Spannung erwartete Urteil der 21. Großen Strafkammer am Kölner Landgericht gegen eine Odenthalerin. Das Gericht verurteilte die Frau zu acht Jahren Haft, wie beriets in einer ersten Auflage des Prozesses 2020, als die 67-Jährige wegen Totschlags verurteilt worden war. Das Urteil wurde später aber vom Bundesgerichtshof wegen einer fehlerhaften Urteilsbegründung aufgehoben und zur Neuverhandlung ans Landgericht zurückverwiesen. Wegen des sogenannten Verschlechterungsverbots, konnte die 21. Große Strafkammer deshalb keine langjährigere oder gar lebenslange Haftstrafe verhängen.

Obwohl die Kammer weder konkrete Feststellungen zu Tatausführung, Tatwerkzeug oder gar dem Tatmotiv treffen konnte, zeigte sich die Kammer unter Vorsitz von Alexander Fühling fest überzeugt davon, dass die 67-Jährige am frühen Morgen des 17. Juni 2019 ihrem entweder schlafenden oder von der Einnahme von Opioiden und Alkohol benommenen und wehrlosen Ehemann, „einen 17 Zentimeter langen, flachen und einseitig geschliffenen Gegenstand in den Oberkörper gerammt“ habe. Die Begründung dieser Überzeugung erinnerte dann an ein Semantik-Seminar an der Uni, denn die Kammer hatte jedes Wort der Angeklagten „auf die Goldwaage gelegt“.

Die Kammer habe Täterwissen bei der Angeklagten festgestellt

So hatte die Angeklagte am Tatmorgen den Notruf gewählt und angegeben, ihrem Mann gehe es nicht gut, er habe „sich so ein Stöckchen in die Brust gerammt“. Beim besagten Stöckchen handelte es sich um einen alten Holzgriff einer Rückenbürste. Fühling: „Die Betonung liegt auf gerammt.“ Denn genau das sei von der Rechtsmedizin festgestellt worden: Das Tatwerkzeug — vermutlich ein Messer — sei mit großer Wucht in den Oberkörper „gerammt“ worden.

„Woher will die Angeklagte gewusst haben, dass das Werkzeug in den Körper gerammt worden ist?“, fragte Fühling, um umgehend die Antwort zu geben: „Das sagt nur einer, der wissen kann, wie es war. Das nennt man Täterwissen.“ Und wenn die Kammer Täterwissen feststellen könne, „dann festigt das unsere Überzeugung, dass wir den Täter haben.“

Das Motiv der Frau kennt das Gericht bis heute nicht

Bemerkenswert sei gewesen, so Fühling, dass die Angeklagte beim Eintreffen der Sanitäter nichts mehr von einem Stöckchen berichtet habe. Bei der ersten Vernehmung durch die Polizei, sei dann besagtes Stöckchen wieder zur Sprache gekommen. Jetzt habe die Angeklagte aber behauptet, ihr Mann sei „ins Stöckchen gefallen“. „Warum erzählt man da eine so bescheuerte Geschichte?“, fragte Fühling. Der Geschädigte sei am Tatmorgen innerlich verblutet, habe sich eingekotet, um sein Leben gerungen. „Und dieser Mann erzählt seiner Frau: Ich bin ins Stöckchen gefallen? Das ist völlig idiotisch“, so der Vorsitzende. Vor allem wenn man bedenke, dass derselbe Mann wenig später gegenüber den Sanitätern nichts vom Stöckchen berichtet habe. „Wenn er das schon seiner Frau erzählt hat, warum dann nicht auch den Sanitätern?“ Die Antwort des Vorsitzenden: Der Angeklagte habe nicht mitbekommen, als seine Frau ihn gegen 3 Uhr nachts gestochen habe, weil er geschlafen habe oder berauscht gewesen sei. Zum Motiv traf das Gericht keine Feststellung: „Wir kennen kein Motiv. Wir dichten Ihnen auch keins an“, so Fühling an die 67-Jährige gewandt.

Von den acht Jahren Haft betrachtete das Gericht wegen einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung fünf Monate als bereits verbüßt an. Zudem bleibt die 67-Jährige auf freiem Fuß. „Ich bin lange genug Haftrichter gewesen, um zu erkennen, wer mir laufen geht und wer nicht“, sagte Fühling, der der Angeklagten auch riet, in Revision zu gehen. „Machen Sie das. Nutzen Sie ihr Rechtsmittel aus“, sagte Fühling zum Abschluss.