Anwohner sind aufgebrachtGroßer Ärger um Nutzung eines Bauernhofs in Overath

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In Overath gibt es Ärger um die Nutzung eines Bauernhofs.

Overath – Es knirscht gewaltig im idyllischen Dorf Rappenhohn, Anwohner sind aufgebracht und wehren sich gegen Gewerbe in dem Wohngebiet und auch gegen die jüngst erfolgte Aufstellung eines Bebauungsplans, der zweigeschossige Bebauung „Im Hagen“ erlauben soll.

Auf einem früheren landwirtschaftlichen Betriebs haben sich offenbar Gewerbebetriebe angesiedelt, darunter ein Dachdecker und ein Zaunbauer. Den Anliegern zufolge „rasen“ seitdem Lastwagen und Baufahrzeuge durch die schmale Anliegerstraße, das sei nicht nur eine Belästigung, sondern gefährde auch Kinder und Tiere. Mehrere Anwohner haben bereits bei der Stadt Overath protestiert und nachgefragt, ob diese Nutzung des ehemaligen Bauernhofs denn rechtens sein könne.

Stadt überprüft die Nutzungen 

Von Seiten der Stadt Overath wird derzeit überprüft, welche Nutzungen auf dem Hof zulässig sind, Martin Latus vom Bauamt der Stadt teilte mit, dass bestimmte Tätigkeiten und Umnutzungen dort nicht genehmigt und somit auch nicht zulässig seien. Bürgermeister Christoph Nicodemus bestätigte ebenfalls: „Es gibt einen landwirtschaftlichen Betrieb, mit dem es Probleme gibt.“

Das Bauordnungsamt sei an der Sache dran, was nicht zulässig sei, werde abgestellt. Der Umfang der Tätigkeiten sei so nicht in Ornung, erklärte der Bürgermeister und versicherte: „Was nicht legal ist, werden wir unterbinden.“

Auch Proteste gegen neues Baugebiet

Doch die in ihren Augen widerrechtliche Nutzung des bäuerlichen Hofs ist nicht das einzige, was die Anwohner in Rappenhohn derzeit umtreibt. Sie sind auch empört über die Entscheidung des Stadtrates, für den Bebauungsplan „Im Hagen“ eine zweigeschossige Bauweise zuzulassen.

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Es könne doch nicht sein, empörte sich eine Rappenhohnerin, dass in einem Gebiet, in dem einstöckige Einfamilienhäuser stünden, plötzlich zweigeschossig gebaut werden dürfe. Auch hier wollen die Rappenhohner Anlieger aktiv werden und Einspruch gegen den Bebauungsplan einlegen.

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