Overaths Zweiter Beigeordneter erklärt bei einem Rundgang durch Untereschbach, was die Stadt entsorgen darf und welche Regeln gelten.
SauberkeitWarum Müll nicht gleich Müll ist

Seit langer Zeit abgestellte Fahrräder oder ein Roller, wie hier zu sehen, stören Bürger Bernhard Trauschies. Er sieht darin eine Behinderung für Fußgänger, Kinderwagen oder Rollstühle.
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Was passiert mit Fahrrädern, die monatelang an öffentlichen Orten stehen? Darf die Stadt sie mitnehmen, vielleicht sogar entsorgen? Diese und andere Fragen hat der zweite Beigeordnete der Stadt Overath, Jörg Schiefer, beim Rundgang in Untereschbach mit Bürger Bernhard Trauschies beantwortet. Der Ruheständler beschäftigt sich, wie er sagt, seit etwa vier Jahren mit der Müllsituation im öffentlichen Raum. Seiner Ansicht nach tut die Stadt zu wenig.
Der Rundgang beginnt an der Bushaltestelle an der Olper Straße 24 in Untereschbach. Mehrere Fahrräder, auch Kinderräder, und ein Roller stehen dort, scheinbar zurückgelassen und an die Fahrradständer gekettet. Manche Räder sehen in die Jahre gekommen aus, haben Rost angesetzt und der Sonnenhut vom angrenzenden Grundstück hat sich schon durch die Speichen geschlängelt. Trauschies stört sich an diesem Anblick. Für ihn stellen die Räder eine Behinderung für Fußgänger, Kinderwagen oder Rollstühle dar und versperren die Sicht auf die Infotafeln. Ein Fall für die Müllabfuhr? Nein, stellt Schiefer klar.
Die Ventile werden beobachtet
„Die Fahrräder sind gesichert und augenscheinlich intakt. Die Kinderräder werden noch benutzt, das habe ich erst gestern gesehen“, versichert Schiefer. Dass die Räder rosten, sei nicht entscheidend, genauso wenig wie ein platter Reifen. Solange alles dran ist, um es theoretisch zu benutzen, gilt es als intakt. Damit sei es keine sogenannte illegale Sondernutzung. Bei einem solchen Verdacht würde die Stadt die Räder erfassen und vom Außendienst des Ordnungsamtes überprüfen lassen, laut Schiefer täglich. Dafür werde die Stellung der Ventile an den Reifen festgehalten. Wurde das Fahrzeug bewegt, wenn auch nur ein bisschen, bleiben die Räder stehen.
Schiefer warnt auch vor selbstständigem Eingreifen. „Man darf es anders hinstellen, damit man besser durchkommt, aber nicht an einen anderen Ort tragen.“ Das wäre ein Eingriff ins Eigentumsrecht und der Eigentümer muss sein Rad wiederfinden können. Zudem bestehe die Gefahr, das Rad etwa auf einem Privatgrundstück abzustellen, wo der Besitzer es zum Beispiel entsorgen könnte. Schon wäre das Rad nicht mehr auffindbar.

Gegen herumliegende Kippenstummel hat Trauschies Blechkübel an die städtischen Mülleimer gehängt. Für die Stadt ist das in Ordnung, wie Schiefer meinte.
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„Der Roller gehört hier zwar nicht hin“, erklärt er weiter, „aber in solchen Fällen wird der Eigentümer ausfindig gemacht, um ihm Gelegenheit zu geben, das Fahrzeug zu entfernen.“ Das könne auch einige Zeit in Anspruch nehmen, besonders, wenn der Roller andernorts gemeldet ist. Für die Abholung werde eine Frist gesetzt, die sei aber recht lange, wie lange genau, das konnte der Beigeordnete beim Rundgang nicht sagen, doch ein Eingriff ins Eigentum sei in Deutschland nicht so einfach, auch nicht für Behörden. Sei der Roller nach Ablauf der Frist noch da, könne die Stadt ein Verwaltungszwangsverfahren einleiten. Dabei könne im ersten Schritt ein Zwangsgeld verhängt werden.
Wenn auch das nichts bringt, kann es zur Ersatzvornahme kommen. Dabei lasse die Stadt das Fahrzeug auf Kosten des Eigentümers abschleppen und einlagern. Dafür brauche es aber gute Gründe, wie eine Verkehrsbeeinträchtigung. Da der Roller nicht auf dem Bürgersteig steht, sei das in Untereschbach nicht der Fall.
Wenn eingelagert wird, wird es teuer
Eine Ersatzvornahme könne dennoch teuer werden, besonders wegen der Lagerung, so der Beigeordnete. Für die gebe es ebenfalls eine Frist. Wenn die abläuft, können die Räder verschrottet oder verkauft werden.
An der Ecke Sportplatzstraße und Im Ziegelfeld dann das nächste Ärgernis für Trauschies: Ein Auto mit Anhänger steht schon länger auf einem öffentlichen Parkplatz. Der TÜV ist abgelaufen, für Trauschies gehört interveniert. Doch auch hier, so Schiefer, gelten strenge Regeln. Der Parkplatz kann ohne Parkscheibe genutzt werden, man darf also länger stehen. Dass der TÜV abgelaufen ist, bedeute nicht, dass der Wagen abgeschleppt werden dürfe, erst wenn keine Zulassung vorhanden sei, sei ein Zwangsverfahren möglich. Nur der Anhänger müsse alle 14 Tage bewegt werden, es reiche aber schon ein kleines Stück.
Für Beschränkungen bei Parkflächen braucht es gute Gründe
„Ich verstehe nicht, warum man nicht festlegt, dass eine Parkscheibe eingelegt werden muss“, meint Trauschies. „Die Parkplätze sind auch für Anwohner, die auch mal länger parken müssen. Für eine solche Beschränkung braucht es gute Gründe, wie erhöhten Parkdruck“, entgegnet Schiefer.
Fahrzeuge sind aber nicht das einzige Ärgernis von Trauschies. Auch Zigarettenstummel am Straßenrand und anderer Müll stören ihn. „Meine Idee wäre, dass jemand vom Ordnungsamt hier ein/zwei Tage steht und Bußgelder verhängt, das würde bestimmt Wirkung zeigen“, meint er. Schiefer glaubt das weniger, „die Straßen werden regelmäßig gereinigt, wenn aber ein Auto hier parkt, kann darunter nicht sauber gemacht werden. Die Leute werfen ihre Kippen aber nicht in der Nähe eines Uniformierten auf den Boden“. Umherliegender Müll störe den Beigeordneten ebenso wie Trauschies, doch die finanziellen Mittel der Stadt seien begrenzt. Der Bauhof habe seinen Plan für die Reinigungen, dass sich in der Zwischenzeit so viel Müll anhäufe, sei bedauerlich, liege aber nicht in der Macht der Stadt.
Warum Zwangsverfahren so streng geregelt sind, zeigt ein Zufall am Ende des Rundgangs, als der Eigentümer des Rollers auftaucht. Der junge Mann, der anonym bleiben möchte, ist aus Köln und war in Untereschbach bei einem Freund. Vor Ort sei der Roller kaputt gegangen, ein Getriebeschaden ist das Problem. „Ich hatte zuerst kein Geld für eine Reparatur und als ich es hatte, musste ich auf die Ersatzteile warten“, erklärt er. Seit Dezember stehe der Roller an der Haltestelle. Nun habe er alle Teile und wolle ihn mit einem Freund reparieren. Inzwischen ist der Roller weg.
