Wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr stand eine 44 Jahre alte Overatherin vor dem Bensberger Amtsgericht.
GeldbußeOveratherin stellt betrunken Mülltonen auf die Straße – um Verkehr zu regulieren

Am Bensberger Amtsgericht wurde eine 44 Jahre alte Overatherin zu einer Geldbuße verdonnert.
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„Die fahren hier doch immer viel zu schnell“, sagte sich eine nicht eben auf Rosen gebettete Overatherin und griff zu einer ziemlich gefährlichen und streng verbotenen Art von „Selbsthilfe“: Sie platzierte Mülltonnen auf der Landstraße vor ihrem Haus. Ein Autofahrer fand das gar nicht witzig, und jetzt fand sich die 44-jährige Reinigungskraft wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr vor Gericht wieder.
Dort gab Martha G. (Name geändert) unumwunden zu, dass es nicht in Ordnung war, was sie da am Abend des 25. April 2022 angestellt hatte – auch wenn sie die Tonnen nicht wie angeklagt mitten auf die Straße gelegt, sondern sie nur an den Straßenrand gestellt habe. Eine Blutprobe hatte bei ihr gegen 23 Uhr den bemerkenswerten Wert von 2,51 Promille ergeben, auf den Tatzeitpunkt zurückgerechnet damit sogar 2,9 Promille, sowie Spuren von Cannabis.
Wir haben die Geburt des Enkels gefeiert
„Wir haben die Geburt des Enkels gefeiert“, erklärte Martha G. ihren Rausch. „Da waren dann aber einige Schnäpse dabei?“, fragte Richterin Birgit Brandes zurück, und Martha G. wollte nicht widersprechen. Und dann berichtete die junge Großmutter schluchzend, warum sie so einen Rochus auf Raser habe: Vor zwei Jahren habe sie miterleben müssen, wie ihr Hund an der Landstraße totgefahren worden sei – wobei das natürlich keine Entschuldigung sein solle.
Aus den Akten wusste die Richterin, dass es am selben Abend einen zweiten Vorfall an der Landstraße gegeben habe, und zwar mit einem Steinwurf. Damit habe sie aber nichts zu tun, versicherte die Angeklagte. Da der Autofahrer, der die Anzeige erstattet hatte, nicht zum Prozess in Bensberg erschienen war und die Polizei in Overath keine eigenen Beobachtungen niedergeschrieben hatte, ob und wo genau die Mülltonnen gestanden oder gelegen hätten, überlegten Richterin und Staatsanwältin gleichwohl kurz, wie sie weiter verfahren wollten.
Ich weiß ja, dass ich etwas falsch gemacht habe
Ergebnis: Statt den Zeugen erneut vorzuladen, ließen sie die Kirche im Dorf und schlugen der Angeklagten die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 350 Euro vor. Genau dieses sanfte Ende hatte die Sachbearbeiterin der Staatsanwaltschaft im Übrigen schon einmal im Sinn gehabt.
Das Angebot hatte Martha M. aber nicht erreicht, weil es versehentlich an den Anwalt des Zeugen statt an Martha G. geschickt worden war, und der Anwalt hatte nicht reagiert. Martha G. nahm die Einstellung gegen Buße gerne an, zumal sie die Geldauflage in mehreren Raten bezahlen darf: „Ich weiß ja, dass ich etwas falsch gemacht habe.“
