Streit mit Nachbarn„Heideblick“ in Rösrath darf Biergarten wieder öffnen

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Biergarten Sommer 150322

Der Biergarten in Rösrath darf öffnen, entschied das Kölner Verwaltungsgericht. (Symbolbild)

Rösrath/Köln – Neuer Richterspruch in Sachen „Heideblick“: Der Rösrather Landgasthof darf seinen „Biergarten II“ im Übergang des Ortsteils Kleineichen und des Königsforstes weiterhin betreiben. Das hat am Dienstag die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Köln entschieden und eine Klage von Nachbarn gegen die entsprechende Baugenehmigung abgewiesen.

Seit Jahren Prozesse um Gasträume

Die Nachbarn führen nach Mitteilung von Gerichtssprecherin Leonie Galler seit Jahren immer wieder Klage- und Vollstreckungsverfahren gegen die Gaststätte Heideblick. Sie argumentieren, die vom Gasthof ausgehenden Lärmbelästigungen seien für sie vor allem nachts unzumutbar.

Der Heideblick verfügt neben seinen Gasträumen auch über zwei Biergärten. Nach dem Erlass mehrerer Bauordnungsverfügungen hatte zuletzt im Jahre 2014 ein Vollstreckungsantrag der Nachbarn, mit der diese die Stadtverwaltung zu weiteren bauaufsichtlichen Maßnahmen zwingen wollten, keinen Erfolg gehabt.

Nachbarn finden Gaststätte zu laut

Andererseits kassierte das Oberverwaltungsgericht Münster im Jahre 2018 die Gaststättenerlaubnis der Stadt von 2010, soweit diese den Betrieb des Biergartens I auch nach 22 Uhr gestattete.

In dem am Dienstag in Köln verhandelten Verfahren fochten die Nachbarn die Baugenehmigung von 2017 für den Biergarten II mit 20 Plätzen und einer täglichen Betriebszeit von 10 bis 22 Uhr an. Die ganze Gaststätte sei zu laut, so die Kläger. Ein Gutachten des Landesumweltamtes von 2012 weise in diesem Zusammenhang erhebliche Mängel auf.

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Dagegen entschied das Verwaltungsgericht Köln: Die Baugenehmigung der Stadt sei hinreichend bestimmt und es gebe keinen unzumutbaren Lärm. Durch frühere Gerichtsentscheidungen stehe bereits fest, dass ein Betrieb der Gaststätte tagsüber keine Nachbarrechte der Kläger verletze. Der Biergarten II ändere daran nichts rechtlich Erhebliches, so die Entscheidung der Juristen.

Gegen das Urteil können die Beteiligten einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen. Darüber entscheiden würde das Oberverwaltungsgericht in Münster.

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