Prozess in BensbergUrteil für Höllenfahrt durch Rösrath abgeschwächt

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Ein Polizeiauto im Dunkeln.

Der Angeklagte war vor der Polizei davongefahren. (Symbolfoto)

Der 17-fach vorbestrafte Angeklagte war in Rösrath vor der Polizei geflüchtet. Das erste Urteil wurden jetzt abgeschwächt.

Vergleichsweise günstig davongekommen ist ein 17-fach vorbestrafter Motorradfahrer nach einer Höllenfahrt durch Rösrath. Das Amtsgericht Bergisch Gladbach verurteilte den 46-Jährigen, der vor der Polizei geflüchtet war, nach einer vom Oberlandesgericht Köln angeordneten Neuverhandlung lediglich zu 3600 Euro Geldstrafe wegen Fahrens ohne Führerschein.

In seinem ersten Prozess in Bergisch Gladbach, elf Monate zuvor, hatte der Mann wegen Trunkenheit, verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit sich selbst und Fahrens ohne Führerschein acht Monate Haft ohne Bewährung kassiert. Dabei hat sich an der kriminellen Fahrt als solcher zwischen dem alten Urteil von April 2022 und dem neuen von März 2023 gar nichts geändert.

Mit verdrecktem Kennzeichen in Rösrath unterwegs

Gerd H. (Name geändert) war am 28. Februar 2021 auf der Sülztalstraße von Lohmar in Richtung Rösrath mit einem völlig verdreckten Kennzeichen unterwegs, weshalb ihn eine dreiköpfige Streifenwagenbesatzung anhalten wollte. Doch der 46-Jährige war nicht zu nicht stoppen, sondern gab Gas, erst in Richtung Sülztalplatz, dann weiter auf der Kölner Straße. Er überfuhr rote Ampeln, fuhr 100, wo 50 oder 70 erlaubt war, nahm auch mal den Gehweg und hängte die Polizei ab, als er in einen abgepollerten Weg einbog. Die Beamtinnen und Beamten fanden ihn dennoch, er gab die Fahrt zu.

Viele Vorstrafen, kein Führerschein, Drogen im Blut: In seinem Prozess hätte Gerd H. gute Gründe gehabt, kleine Brötchen zu backen, doch er trat nach den Worten des damaligen Richters nach dem Motto „Ich bin der Größte und lasse mir nichts sagen“ auf. Verurteilt wurde er wegen seiner Trunkenheitsfahrt in Tateinheit mit einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen und Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Kölner Gericht schickt Akte nach Bergisch Gladbach zurück

An dieser Stelle kam nun das Kölner Obergericht ins Spiel. Nach Angaben von OLG-Sprecherin Dr. Eva Moewes stellte der 1. Strafsenat bei der Überprüfung des Urteils insbesondere fest, dass die Feststellungen des Richters einen Schuldspruch in Sachen Trunkenheit im Straßenverkehr nicht trügen. Das tatsächliche Maß der Fahruntüchtigkeit sei unbelegt geblieben.

Da die anderen beiden Delikte „tateinheitlich“ begangen worden seien, kippten die Oberrichter das Urteil am 29. September 2022 als Ganzes und schickten die Akte mit weiteren Hinweisen, etwa zu der Frage, ob dem Angeklagten auch verminderte Schuldfähigkeit zu bescheinigen sei, an einen anderen Richter nach Bergisch Gladbach zurück.

Anhand dieser Vorgaben aus Köln rollte Amtsrichter Dr. Philipp Stöckle den ganzen Prozess jetzt noch einmal auf, vernahm die drei Polizeibeamtinnen und -beamten erneut und kam dann – wie zuvor auch der Staatsanwalt – zu dem neuen, milden Einschätzung.

Angeklagter hätte noch schnell fahren durch Rösrath können

Denn zum einen, das sagte bereits der Staatsanwalt im Plädoyer, sei Gerd H. noch ziemlich fit und ohne Ausfallerscheinungen unterwegs gewesen und zum anderen hätte er mit dem Motorrad theoretisch durchaus noch schneller als mit Tempo 100 fahren können, um die „subjektiv größtmögliche Geschwindigkeit“ zu erzielen. Voll schuldfähig sei er aber sehr wohl gewesen.

In der Begründung des neuen Urteils wies Richter Stöckle den Angeklagten, der mittlerweile offenbar trotz seiner psychischen Probleme das Backen kleiner Brötchen gelernt hat, darauf hin, dass es sich um eine „sehr gefährliche Fahrt“ gehandelt habe.

Da H. aber zurecht in die Revision gegangenen sei, müsse er die Gerichtskosten dafür nicht zahlen, sondern nur für den Rest. In das aktuelle Urteil eingegangen ist ein neuer Verstoß des Rösrathers: Er war am 17. August 2022, vier Monate nach der später aufgehobenen Verurteilung, auf einem frisierten Pedelec erwischt worden.

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