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Wegen InsektensterbenLand verbietet umstrittene Bremsenfallen auf Pferdekoppeln

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Mit diesen kugelförmigen Fallen sollen auf Pferdekoppeln vor allem lästige Bremsen gefangen werden. Auch andere Insekten werden angelockt.

Rhein-Berg – Sie sollen vor allem Pferde vor lästigen Bremsen schützen, doch sie bedeuten auch den Tod für Bienen, Schmetterlinge und seltene Insektenarten. Im Rheinisch-Bergischen Kreis hatte das Amt für Umweltschutz bei Meldungen solcher „Bremsenfallen“, die vor allem an Pferdekoppeln aufgestellt werden, bislang vor allem das Gespräch mit den Aufstellern gesucht und an deren Einsicht appelliert, wie eine Sprecherin des Kreises noch vor anderthalb Jahren auf Anfrage dieser Zeitung erläuterte. Sanktionen gab es zunächst nicht.

Das dürfte sich jetzt ändern. Denn das NRW-Umweltministerium hat laut Kreis – von wenigen Ausnahmen abgesehen – den Einsatz von Bremsenfallen landesweit verboten. „Wenn der Fang von Bremsen eher die Ausnahme als die Regel ist, dann ergeben diese Fallen einfach keinen Sinn“, sind sich der Leiter der Unteren Naturschutzbehörde, Bernhard Fleischer, und Kreisveterinär Dr. Thomas Mönig einig. „Wir wissen, dass sowohl die Artenvielfalt als auch die reine Anzahl im Insektenreich rückläufig sind, daher müssen wir alles unterlassen, was Bienen, Schmetterlingen und Co. schadet.“

Prinzip der Falle

Eine Bremsenfalle besteht aus einem schwarzen Ball, einem Netz als Leitvorrichtung und einer Auffangvorrichtung. Der Ball ähnelt dem Hinterteil eines Pferdes. Bei Erwärmung – so die Theorie – soll er Bremsen anlocken und in ein Auffanggefäß leiten. Ein Entkommen hieraus ist für die gefangenen Insekten unmöglich.

Studien aus Ostwestfalen-Lippe, die 2020 veröffentlicht wurden, geben laut Kreisumweltamt Aufschluss über die gefangenen Insektenarten. Der Anteil der Bremsen lag bei nur vier Prozent. Neben Fliegenarten seien aber zahlreiche Schmetterlinge und Wildbienen in die Fallen gegangen, so der Kreis. (wg)

Schwalben statt Fallen

Zum Schutz der heimischen Insektenfauna dürfen Bremsenfallen laut Umweltministerium NRW nicht in einem Naturschutzgebiet oder einem gesetzlich geschützten Biotop aufgestellt werden. Dazu zählen auch FFH-Gebiete, also Schutzgebiete, die dem Erhalt von Pflanzen (Flora), Tieren (Fauna) und Lebensraumtypen (Habitaten) dienen. Auch außerhalb dieser Gebiete dürfen die Fallen grundsätzlich nicht aufgestellt werden. Der Einsatz ist dort lediglich während der Hauptflugzeit der Bremsen im Zeitraum vom 1. Juni bis 15. September eines Jahres „ausnahmsweise zulässig“, zitiert der Kreis die einschlägige Anordnung des Landes. Ziel dieser Regelung ist, den Beifang von anderen Insekten „möglichst gering zu halten“.

Tobias Mika von der Biologischen Station Rhein-Berg wünscht sich ein Umdenken auf den Pferdehöfen. Durch die Ansiedlung von natürlichen Feinden der Bremsen und Mücken, wie zum Beispiel Schwalben, brauche man kommerzielle Insektenfallen nicht mehr, so Mika. Höfe, auf denen viele Schwalben nisteten, hätten häufig weniger Probleme mit Insekten, so der stellvertretende Leiter der Biologischen Station. Er rät dazu, Nistmöglichkeiten für die Vögel zu schaffen. Gut geeignet seien unter anderem Ställe mit Einflugmöglichkeiten, um Nistplätze zu sichern.

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Die Vertreter des Kreises appellieren an alle Pferdehalter, die Vorgaben zum Schutz der Insektenwelt dringend zu beachten. Für Fragen stehe das Veterinäramt und die Untere Naturschutzbehörde unter (0 22 02) 13 28 15 zur Verfügung.