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BergheimLandesbetrieb fällt rund 100 Bäume

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Rund 100 Bäume hat Straßen NRW entlang des Kölner Hohlweges in Oberaußem gefällt.

Bergheim-Oberaußem – Der Landesbetrieb Straßen NRW hat in Oberaußem am Kölner Hohlweg nach eigenen Angaben rund 100 Bäume fällen müssen. Das ruft Empörung bei den Bergheimer Grünen hervor.

Fraktionschef Peter Hirseler hatte, nachdem eine nach seiner Aussage „empörte Bürgerin aus Oberaußem“ ihn deshalb angerufen habe, an die Stadtverwaltung geschrieben. Die Maßnahme widerspräche dem Bundesnaturschutzgesetz, schreibt er. Außerdem der städtischen Baumschutzsatzung und den Ratsbeschlüssen zum Schutz und zur Vermehrung von Straßenbäumen. Bis zum 30. September sei „das Fällen von Bäumen und Roden von Hecken verboten“, schreibt Hirseler.

„Umweltfrevel sondergleichen“

Er hat Straßen NRW angezeigt und fordert von der Verwaltung, dasselbe zu tun. „Die Politik versucht im Umweltausschuss händeringend, Geld zu organisieren, damit in Zeiten des Klimawandels mehr Bäume gepflanzt werden können. Der Landesbetrieb Straßen NRW hat heute einen Umweltfrevel sondergleichen betrieben und den Anwohnern einen Bärendienst erwiesen.“

Manfred Spohr von der Straßenmeisterei Bergheim, einer Einrichtung von Straßen NRW, erklärt, dass bei den Bäumen in Oberaußem dringender Handlungsbedarf bestanden habe. Ein Anlieger habe sich beschwert, dass Totholz auf Grundstücke gefallen sei. Infolge dessen habe man sich die gesamte Fläche angeschaut und sei zu dem Schluss gekommen, dass noch mehr Bäume gefällt werden müssten.

Bäume seien überaltert gewesen

„Zum Beispiel durch die Trockenheit der letzten Jahre haben viele Bäume gelitten. Ihnen war nicht mehr zu helfen.“ Sei seien teilweise faul und abgestorben gewesen und hätten eine Gefahr für Anlieger und Verkehrsteilnehmer dargestellt. Am Freitag seien die Stadtverwaltung und die Untere Landschaftsbehörde (Kreis) informiert und die Fällung am Mittwoch vorgenommen worden. Die Birken, Kirschen, Weiden und andere Bäume seien überaltert gewesen. Außerdem habe man festgestellt, dass Bürger ihren Grünabfall zwischen die Bäume geworfen hätten. Das nehme den Bäumen den Sauerstoff.

Für Hirseler ist diese Begründung nicht nachvollziehbar. Es seien gesunde Bäume gewesen, das sehe man an den abgeholzten Stämmen. Äste zu entfernen, die bruchgefährdet seien, ergebe Sinn. „Aber die Stämme waren nicht bruchgefährdet“, behauptet er.

Unaufschiebbare Maßnahme?

Die Stadtverwaltung erklärt, dass der Landesbetrieb sie zwar informiert habe, aber nicht darüber, zu welchem Zeitpunkt abgeholzt werde. Sie habe also nicht gewusst, dass das noch vor dem 30. September stattfinden würde.

Laut Baumschutzsatzung dürfen „unaufschiebbare Maßnahmen zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Personen oder Sachen von bedeutendem Wert, welche von geschützten Bäumen ausgeht“ vor dem 1. Oktober vorgenommen werden. Deshalb und da sich Straßen NRW an den Kreis gewandt habe, sei die Verwaltung davon ausgegangen, „dass der Rhein-Erft-Kreis eine Ausnahmegenehmigung [...] erteilt hat.“ Das impliziere, dass es sich um eine unaufschiebbare Maßnahme gehandelt habe. Deshalb dachte man, „dass seitens der Kreisstadt keine Handlung erforderlich ist“.

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Zurzeit ermittele man im Rathaus noch den Sachverhalt. Sollten Ordnungswidrigkeiten vorliegen, würde ein Verfahren eingeleitet. „Die Fällung der Bäume wird aus ökologischer Sicht von unserer Seite natürlich ebenfalls als äußerst bedauerlich angesehen.“