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Falsche IdentitätenPolizei fahndet nach Konten-Betrüger aus Bergheim

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Die Polizei fahndet nach einem Mann, der unter falscher Identität Konten eröffnet hat.

Die Polizei fahndet nach einem Mann, der unter falscher Identität Konten eröffnet hat. (Symbolbild)

Über die Konten wurden nach Angaben der Polizei kriminelle Geschäfte abgewickelt. Taten zwischen September und Dezember 2025.

Mit Hilfe von Fotos fahndet die Polizei im Rhein-Erft-Kreis nach einem Mann, dessen Identität unbekannt ist. Ihm werden Computerbetrug, EC-Kartendelikte sowie Fälschungs- und Urkundendelikte vorgeworfen. Zwischen dem 17. September und 8. Dezember 2025 soll er in Bergheim (Rhein-Erft-Kreis) mindestens acht Konten eröffnet haben beziehungsweise versucht haben, diese zu eröffnen.

Die Kontoeröffnungen erfolgten jeweils im Rahmen einer Onlineverifizierung bei den unterschiedlichen Banken. Zu dem Zweck muss man ein Selfie machen. Wird dies dem Gesuchten jetzt zum Verhängnis?

Zur Verifizierung hat der Mann Ausweisdokumente, unter anderem aus Schweden, Norwegen und Dänemark, mit unterschiedlichen Personalien vorgezeigt. Nach einer erfolgreichen Kontoeröffnung wurden die Konten nach Angaben der Polizei zum Abschluss von Mobilfunkverträgen inklusive Handys – ausschließlich iPhones –, für andere Leasingverträge beziehungsweise als Zielkonten für weitere Straftaten genutzt.

Diesen Mann sucht die Polizei.

Diesen Mann sucht die Polizei.

Unter anderem gaben sich Personen als falsche Bankmitarbeiter aus oder gaben über WhatsApp vor, dass einem Angehörigen etwas Schlimmes passiert sei, und forderten Geld von dem oder der Betreffenden, der sie die Nachricht geschickt hatten. 

Die Polizei fragt nun: Wer kann Angaben zu dem Tatverdächtigen machen? Hinweise nimmt sie unter 02271/81-0 oder per E-Mail entgegen. (jtü)


Die Hürden für eine Öffentlichkeitsfahndung sind hoch. Dafür ist ein richterlicher Beschluss erforderlich – das Gericht prüft auf Antrag der Staatsanwaltschaft, ob tatsächlich alle anderen zur Verfügung stehenden Ermittlungsansätze ausgeschöpft worden sind.

Begründung: Die Persönlichkeitsrechte sind in der Verfassung als ein hohes Gut verankert, auch dann, wenn es sich um einen gesuchten mutmaßlichen Straftäter handelt. In der Regel vergingen in den vergangenen Jahren bei solchen Fahndungsaufrufen im Rhein-Erft-Kreis mehrere Monate.