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Versuchter RaubTäter schlug Brühlerin Tür ins Gesicht und entschuldigt sich jetzt

Lesezeit 3 Minuten
Landgericht Köln

Landgericht und Amtsgericht Köln. (Symbolbild)

Brühl/Köln – Mit einem Geständnis begann vor dem Landgericht Köln der Prozess gegen den 33-jährigen Christian S. wegen Verdachts auf schweren Raub. Der Angeklagte gab zu, im August vergangenen Jahres gemeinsam mit einem Komplizen, in das Haus einer 66-jährigen Brühlerin eingestiegen zu sein, um dort Bargeld aus einem Tresor zu stehlen.

Angeklagter steckte in finanziellen Schwierigkeiten

Er habe zu jener Zeit auch aufgrund seines Drogenkonsums in finanziellen Schwierigkeiten gesteckt, sagte er. Von der Existenz des Tresors habe er vom Adoptivsohn des Opfers, einem Jugendfreund gewusst. Auch das Opfer und die Wohnung seien ihm bekannt gewesen. Mit seinem Bekannten, den er in seiner Haftzeit kennengelernt hatte, habe er sich erst am gleichen Tag zu der Tat verabredet, so der Angeklagte.

Doch der kurzfristig geschmiedete Plan ging schief. Statt der erhofften Beute von 20.000 bis 30.000 Euro ging das Duo in der Augustnacht leer aus.

66-jährige Brühlerin erlitt Platzwunde

Der 33-Jährige gab in der Verhandlung an, in den Stunden vor der Tat Kokain und Marihuana konsumiert und das Haus des Opfers beobachtet zu haben. Weil dort kein Auto gestanden und auch kein Licht gebrannt habe, sei er davon ausgegangen, dass die Bewohnerin nicht daheim sei. Sein Komplize habe dann mit einer Brechstange das gekippte Fenster des einstigen Kinderzimmers geöffnet und sei in das Haus gestiegen, während Christian S. vor der Tür Schmiere gestanden haben will. Um nicht erkannt zu werden, habe er einen Mund-Nasenschutz getragen.

Laut eigener Darstellung wunderte er sich, als sein Komplize (gegen ihn wird in einem abgetrennten Verfahren ermittelt) „nach ein paar Minuten“ noch immer im Haus war. Christian S. kletterte auch ins Gebäude und hörte einen Wortwechsel zwischen seinem Komplizen und dem Opfer. Durch einen Türspalt erkannte er, dass das 66-jährige Opfer die Tür schließen wollte. Aus Furcht, diese könne dann die Polizei verständigen, stieß er die Tür auf. Dabei zog sich die 66-Jährige eine Platzwunde im Gesicht zu.

Angeklagter entschuldigte sich während des Prozesses

Das Opfer sagte im Zeugenstand, sie habe stark geblutet, sich aufgerappelt und sei ins Wohnzimmer gegangen, um an ihr Handy zu kommen. Dieses habe der Täter ihr dann abgenommen und sich aus dem Staub gemacht. Dies bestätigte Christian S., der das Smartphone nach eigener Darstellung in einen Gully warf.

Christian S. nutzte die Verhandlung, um sich zu entschuldigen. „Es tut mir unendlich leid. Ich wollte Dich nicht verletzten“, sagte er der 66-Jährigen. Diese erwiderte, „das Unbehagen wird bleiben“. Zuvor hatte sie von den Ängsten berichtet, die sie seit der Tatnacht verfolgten. Noch heute werde sie „bei Geräuschen wach“ und „stehe sofort auf“, wenn ihre drei kleinen Hunde bellten. Das Fenster habe sie inzwischen vergittern lassen.

Wenig Aufhellendes konnte die 66-Jährige zur Waffe sagen, die der Komplize angeblich mit sich führte. Laut der Richterin erklärte der Komplize gegenüber der Polizei, von S. ein ungeladenes Kleinkalibergewehr bekommen und dabei gehabt zu haben. S. bestritt dies.

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Die Brühlerin erklärte, von ihrem Bett im Schlafzimmer aus einen länglichen Gegenstand gesehen zu haben, den der Täter in der Hand hielt, als sie aufgefordert wurde, den Tresor zu öffnen. Dieser Drohung sei sie nicht nachgekommen. Sie sei leicht bekleidet gewesen und aus Scham zunächst nicht aufgestanden. „Ich habe gesagt, das Öffnen ist nicht so einfach“, so die Brühlerin im Gerichtssaal. Der Täter habe sich dann umgedreht und sei gegangen. Sie habe sich etwas übergezogen, um nachzusehen, was los ist. Dabei erblickte sie den weiteren Mann im Flur, bevor die Tür gegen ihr Gesicht schlug und sie die Verletzungen erlitt. Hilfe konnte die Frau schließlich bei einem Untermieter holen, als die beiden Täter weg waren.