Die Stadtverwaltung hat ihrem Sprecher zufolge damit gerechnet, dass eine der Instanzen, bei denen sie sich beschwert hatte, die Klage einstellt.
BeschwerdeVerfassungsgerichtshof stellt Elsdorfer Verfahren gegen Braunkohleplan ein

Die Stadt Elsdorf hatte sich bei zwei Instanzen über die Änderung des Braunkohleplans beschwert.
Copyright: Dietmar Fratz
Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen hat das Beschwerdeverfahren der Stadt Elsdorf gegen die Änderung des Braunkohlenplans Hambach eingestellt. Wie der Gerichtshof berichtet, sei zuerst ein Normenkontrollverfahren Oberverwaltungsgericht NRW abzuwarten. Ein solches Verfahren hat die Stadtverwaltung ebenfalls angestoßen.
Laut Stadtsprecher Robert Wassenberg habe die Stadtverwaltung von Anfang an damit gerechnet, dass eine der beiden Instanzen, bei denen Beschwerde eingereicht wurde, das Verfahren einstelle. „Es handelt sich in dieser Sache um einen Präzedenzfall. Da wir Zeitdruck hatten, haben wir es bei beiden Instanzen versucht“, sagte er der Redaktion. Darum habe die Stadt nach einem entsprechenden Hinweis des Verfassungsgerichtshofs ihre Kommunalverfassungsbeschwerde zurückgenommen. Daraufhin hatte der Gerichtshof laut eigenen Angaben das Verfahren eingestellt, weil kein öffentliches Interesse an seiner Fortsetzung besteht. Das heiße jedoch nicht, so Wassenberg, dass die Stadtverwaltung von ihrem Ansinnen abgesehen habe. Nun sei lediglich die Zuständigkeit geklärt.
Elsdorf: Stadt sieht Recht auf kommunale Selbstverwaltung verletzt
Anlass für die Beschwerden war die Änderung des Braunkohlenplans „Teilplan 12/1 Hambach – Abbau und Außenhaldenfläche des Tagebaus Hambach“. Die hatte der Braunkohlenausschuss am 14. Juni 2024 beschlossen und das NRW-Wirtschaftsministerium ein halbes Jahr darauf genehmigt.
Die Stadt sieht darin eine Verletzung ihres im Grundgesetz garantierten Rechts auf kommunale Selbstverwaltung, da ihr hierdurch erhebliche Entwicklungsperspektiven genommen würden, vor allem ohne dafür einen entsprechenden Interessenausgleich zu erhalten. In einer Mitteilung hatte der Elsdorfer Bürgermeister Andreas Heller (CDU) davon gesprochen, dass seine Stadt nicht bereit sei, das „Sonderopfer für den Kohleausstieg 2030 entschädigungslos hinzunehmen“.
Durch den auf 2030 vorgezogenen Kohleausstieg war eine Änderung des Braunkohlenplans erforderlich geworden. Entgegen den ursprünglichen Planungen des Abbaugebietes kommt es nun nicht mehr zu einer überwiegenden Wiederherstellung von Landmasse auf dem Elsdorfer Stadtgebiet. Stattdessen soll ein großer See entstehen.
Nicht für jeden war der von der Stadt Elsdorf gewählte Weg mit Beschwerden beim NRW-Verfassungsgerichtshof beziehungsweise beim Oberverwaltungsgericht NRW nachvollziehbar. So hatte etwa Dirk Jansen (BUND) bemängelt, dies sei „schwer nachvollziehbar“, habe doch Elsdorf dem Braunkohlenplan zugestimmt. „Kritik war aber während des Verfahrens nur vom BUND und den anderen Naturschutzverbänden geäußert worden. Die Stadt Elsdorf hat sich dagegen vorrangig dafür eingesetzt, ihre Vision von Wohnen am See mit angeschlossener Marina zu promoten.“
Die CDU-Vorsitzende im Rhein-Erft-Kreis, Romina Plonsker, hatte dagegen gesagt, die Entscheidung der Stadt Elsdorf, gegen das Land zu klagen, liege im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung, die im Grundgesetz verankert ist und respektiert werden müsse.

