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Nach BeschwerdeListe „Erftstadt – bunt vereint“ zur Integrationsratswahl bekommt Recht

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Zu sehen ist ein weißes Gebäude mit der Aufschrift ‚Rathaus‘.

Das Rathaus in Liblar am Holzdamm 10.

Der Erftstädter Wahlausschuss hatte drei Kandidaten von der Liste gestrichen. Der Kreiswahlausschuss beanstandet das Votum.

Gute Nachrichten für die Liste „Erftstadt – bunt vereint“: „Der Beschluss des Wahlausschusses der Stadt Erftstadt, drei Kandidaten von der Liste ‚Erftstadt – bunt vereint‘ zur Integrationsratswahl zu streichen, war rechtswidrig und ist zurückzunehmen.“ Das hat der Kreiswahlausschuss in seiner Beschwerdesitzung am Dienstag einstimmig beschlossen, wie Anwalt Hans Decruppe, der die Gruppe vertritt, am selben Tag mitteilte.

Zuvor hatten, wie Decruppe erläutert, drei Wahlbewerber auf der Liste versucht, „nachträglich von ihrer Kandidatur zurückzutreten, um auf Konkurrenzlisten zu kandidieren“. Dort hätten sie, so der Anwalt, günstigere Listenplätze erhalten. Nach dem Wahlrecht hätten sie jedoch eine „nicht widerrufliche Zustimmungserklärung zu ihrer Kandidatur auf der Liste Erftstadt – bunt vereint abgegeben“. Daher seien diese Konkurrenzkandidaturen nicht möglich gewesen.

Erftstadt: Wahlausschuss strich drei Kandidaten von der Liste

Der Erftstädter Wahlausschuss hatte die drei Kandidaten von der Liste gestrichen. Die Liste hatte daraufhin Beschwerde gegen den Beschluss des Wahlausschusses eingelegt. Dieser Beschwerde wird nun stattgegeben.

„Hoch erfreut“ seien die Vertreter der Liste über den Beschluss des Kreiswahlausschusses, wie es in der Mitteilung des Anwalts heißt. „Wir haben alles richtig gemacht“, wird Vertrauensfrau und Spitzenkandidatin der Liste, Tatjana Schneider, zitiert. Die Erftstädterin freue sich nun auf den Wahlkampf zum Integrationsrat. Die Liste besteht aus Menschen verschiedenster Länder der Welt und will sich unter anderem dafür einsetzen, dass Zweisprachigkeit an Schulen gefördert wird.

Wie Decruppe weiter mitteilt, habe der Vorsitzende des Kreiswahlausschusses, Michael Vogel, in der Sitzung am Dienstag darauf hingewiesen, dass die Kreisverwaltung neben einer umfassenden eigenen rechtlichen Prüfung auch eine Bewertung des Vorgangs durch die Kommunalaufsicht bei der Bezirksregierung Köln eingeholt habe. „Diese sei zu dem übereinstimmenden Ergebnis gekommen, dass entgegen den Behauptungen der drei Kandidaten keine Anfechtungsgründe vorgelegen hätten. Die Entscheidung des Wahlausschusses Erftstadt sei folglich falsch und müsse daher korrigiert werden.“ Die Ausschussmitglieder folgten dem Votum laut Decruppe einstimmig.

Der Wahl zum Integrationsrat findet am 14. September statt. Nach Angaben des Landesintegrationsrats NRW setzen sich diese Räte zum Beispiel für mehr politische Teilhabe ein, insbesondere das kommunale Wahlrecht für Drittstaatsangehörige. Integrationsräte bestehen zu zwei Dritteln aus direkt gewählten Migrantenvertreterinnen und -vertretern, ein Drittel sind vom Rat entsandte Mitglieder.