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TotschlagSo schildert ein Rentner aus Frechen vor Gericht, warum er seine Partnerin erschoss

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Blick auf das Landgericht Köln.

Vor dem Landgericht Köln läuft der Prozess gegen einen Frechener Rentner.

Wegen eines Antrags auf Hinterbliebenengeld verschiebt sich das Urteil gegen den Mann, die Plädoyers konnten bereits gehalten werden. 

Wegen eines Antrags auf Hinterbliebenengeld verschiebt sich das Urteil gegen den Mann, der am 22. April seine Lebensgefährtin erschoss. Aber die Plädoyers konnten bereits gehalten werden. Staatsanwaltschaft und Verteidiger waren sich zwar einig, dass sich der 68-jährige Frechener eines Totschlags schuldig gemacht hat.

Während die Staatsanwältin keinen minderschweren Fall erkannte und deshalb sieben Jahre Gefängnis forderte, sah Verteidiger Carsten Göthel sehr wohl einen minderschweren Fall und plädierte für eine Freiheitsstrafe nicht über vier Jahren. Der Angeklagte hatte geltend gemacht, die Frau hätte von ihm verlangt, ihr bei der Selbsttötung zu helfen. Doch muss dem Mann bewusst gewesen sein, so der forensische Gutachter, dass sie aufgrund einer schweren psychischen Erkrankung entscheidungsunfähig war. Selbst wenn die Frau nachvollziehbar ihren Todeswunsch bekundet hätte, ist solche Sterbehilfe nach Paragraf 216, der die Tötung auf Verlangen regelt, verboten. Daher wurde dem Mann der Prozess wegen Totschlags gemacht.

Frechen: Die attraktive Frau beeindruckte den Mann, er nahm sie mit in seine Wohnung

Der Frechener und die 58-jährige Rumänin waren sich am 22. Dezember 2025 gegen Mitternacht zufällig an der KVB-Haltestelle Heumarkt begegnet. Da er die französische und die englische Sprache beherrscht, entwickelte sich ein lebhaftes Gespräch. Er fühlte sich zu dem Zeitpunkt wegen der Trennung von seiner Ehefrau einsam, sie erzählte ihm, dass sie aus einer Anstellung als Pflegekraft mit Wohnmöglichkeit gefeuert worden war. Weil die attraktive Frau den Frechener beeindruckte, nahm er sie mit in seine Wohnung am Freiheitsring.

Obwohl der damals 67-Jährige in Geldnöten steckte und deshalb neben der Rente als Fahrdienstleiter arbeitete, zahlte er für die mittellose Frau in den folgenden Wochen Behandlungskosten, Kleidung, Essen und Fahrkarten. Am 21. Februar öffnete ihm dann ein schwerwiegender Vorfall die Augen, dass eine normale gesunde Partnerschaft nicht möglich sei. Nicht zum ersten Mal soll die seit vielen Jahren an einer bipolaren Störung leidendende Frau Wahnvorstellungen geäußert und Gegenstände aus dem Fenster geworfen haben. Es gab Ärger mit dem Vermieter und einen Polizeieinsatz. Die Frau wurde in die LVR-Klinik Düren eingewiesen. Für ihren Gastgeber schien die Trennung damit vollzogen.

Der 22. April begann wie ein gaz normaler Tag

Doch nach der Entlassung am 11. März ließ er sich erweichen, sie wieder bei sich aufzunehmen. „Die meiste Zeit lag sie lethargisch auf dem Sofa, ich habe sie im Grunde gepflegt“, berichtete der Mann. Wegen fehlender Krankenversicherung war es schwierig, einen Termin für die ambulante ärztliche Versorgung der Frau zu bekommen. Dann kam der 22. April, der wie ein ganz normaler Tag begann. Bis plötzlich die Stimmung der 58-Jährigen umgeschlagen sei. „Ich fühle mich wie ein Zombie, ich erkenne mich nicht wieder“, soll sie dem Freund weinend anvertraut und an die Waffe im Schlafzimmer sowie den Rat seines Großvaters erinnert haben, wie man sein Leben sicher beendet.

Ich fragte noch einmal, ob sie sterben wolle, sie nickte, ich schoss und war überrascht, wie schnell ihr Kopf zur Seite sank
Angeklagter

Warum er die Walther PPK mit Schalldämpfer überhaupt besaß, erkundigte sich der Vorsitzende Richter der 21. Großen Strafkammer, Alexander Fühling. „Ich habe bei der Bundeswehr einen Schießbefehl verweigert und deshalb den Rest der Zeit Zivildienst geleistet“, erklärte der Angeklagte. In einem Pflegeheim hätten ihn die Zustände so schockiert, dass sich der phasenweise depressive Mann fürs Alter vorsorglich die Walther PPK zugelegt habe. Als er am Tattag die Waffe zusammenbaute, soll ihm die Frau ruhig dabei zugesehen haben. Dann habe sie sich aufs Sofa gelegt und den Mund geöffnet. „Ich fragte noch einmal, ob sie sterben wolle, sie nickte, ich schoss und war überrascht, wie schnell ihr Kopf zur Seite sank“, erzählte der Mann. Danach verständigte er die Polizei.

„Ich wusste, dass ich die Verantwortung übernehmen musste, aber ich dachte, Beihilfe zum Suizid sei okay“, erklärte der 68-Jährige vor Gericht. Die Erklärung ließ Richter Fühling aber nicht gelten. Ob er ein Helfersyndrom habe, fragte der Richter weiter, was der Angeklagte, der in der Vergangenheit mehrfach Hilfsbedürftige aus seinem sozialen Umfeld aufgenommen hatte, bejahte. „Er hat aus echt empfundenem Mitleid gehandelt. Es war eine Tötung in einer psychischen Ausnahmesituation“, führte Verteidiger Göthel zugunsten seines Mandanten an.