Räumung des Hambacher ForstsSo gewann der Kläger vor dem Kölner Verwaltungsgericht

Polizisten stehen im Herbst 2018 vor einer Barrikade, in der sich eine Aktivistin festgebunden hat.
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Kerpen – Die Akten der Stadt Kerpen waren offenbar die Grundlage für die Gerichtsentscheidung des Verwaltungsgerichtes Köln, wonach die Räumung des Hambacher Forstes rechtswidrig gewesen ist. Wie der Kläger, welcher „klagende Person“ genannt werden möchte, berichtete, habe er seine Klage vor Gericht selber vorgetragen, ohne dabei Unterstützung von einem Anwalt erhalten zu haben. Er habe sich dabei auf Akten der Stadt Kerpen stützen können, die das Gericht angefordert habe.
Die ganze Angelegenheit habe ihn nur ein paar Stunden Arbeit und ein paar Kopien gekostet. Er sei nun selber total überrascht, die Klage gewonnen zu haben. Sie richtete sich gegen die Stadt Kerpen, die auf Anweisung des Landesbauministeriums die Räumung des Waldes im September 2018 wegen angeblich fehlendem Brandschutz der Baumhäuser angeordnet hatte.
„Eigentlich habe ich vor Gericht die Position der Stadt Kerpen vertreten“
Das Gericht sei dabei der Meinung gewesen, dass die Baumhäuser zwar rechtswidrig waren. Es sei aber nicht zulässig, das Baurecht als Grund für eine Räumung heranzuziehen. „Das Baurecht ist dazu da, langfristig baurechtskonforme Zustände zu schaffen. Es ist nicht dazu da, etwas wegzuräumen, was stört.“
Genau diese Position habe nach Aktenlage vor der Räumung auch die Stadt Kerpen vertreten, musste sich dann aber der Landesanweisung fügen: „Eigentlich habe ich vor Gericht die Position der Stadt Kerpen vertreten“, erzählt die klagende Person. Die Stadt, die durch einen Anwalt vertreten wurde, sei gezwungen gewesen, vor Gericht die Position des Landes zu verteidigen, die sie eigentlich gar nicht geteilt hatte.
NRW-Innenministerium gibt keine Stellungnahme heraus
Warum das Land die Räumung nicht anders begründet hat, bleibt offen. Es hatte für 60.000 Euro extra zwei Gutachten in Auftrag gegeben, um einen rechtskonformen Grund für die Räumung zu finden. „Das Polizeirecht hätte uns nicht die Möglichkeit zu einer Räumung gegeben“, hatte NRW-Innenminister Herbert Reul später erklärt. Eine aktuelle Stellungnahme dazu ist vom NRW-Innenministerium bislang nicht zu bekommen.

Einsatzkräfte räumen im Dezember 2018 den Hambacher Forst.
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Wie die klagende Person berichtet, habe er aus den Akten entnommen, dass es dem Land wohl darum gegangen sei, selber nicht formal als Verantwortlicher für die Räumung auftreten zu müssen. Auch sei es um die Frage gegangen, wer die Kosten übernehme.
Die Stadt Kerpen will sich zur Gerichtsentscheidung nicht äußern. Man habe noch keine Urteilsbegründung, hieß es dazu im Rathaus. Klar ist aber, dass die Stadt schon vor zwei Jahren ihre Ausgaben für die Räumung beim Land zurückgefordert hat. Rund 500.000 Euro soll sie etwa für den Einsatz von Feuerwehr und Rettungskräften ausgegeben haben.
Weitere Beteiligte sollen laut Waldbesetzern an Spätfolgen gestorben sein
Auch die Waldbesetzer, die immer noch im Wald sind, melden sich zu Wort. Sie weisen auf den Tod des Bloggers Steffen Meyn hin, der den Aktivisten nahestand und bei der Räumung von einem Baum gestürzt war. Es seien auch noch weitere Beteiligte an Spätfolgen gestorben, behaupten die Waldbesetzer ohne es belegen zu können. „Das heutige Gerichtsurteil“ sei deshalb „eine späte Genugtuung, die wir uns gern erspart hätten. Es wäre uns lieber, wenn unser Freund/-innen noch leben und unsere Baumhäuser noch stehen würden.“
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Die Person, die das aktuelle Gerichtsurteil erstritten hat, lebt schon seit langem nicht mehr im Wald. Sie ist etwa 25 Jahre alt, war nach der Räumung bei Freunden untergekommen und hat auch ein unterbrochenes Studium wieder aufgenommen. „Ich versuche ein bisschen, wieder ein bürgerliches Leben zu führen.“




