Bußgeld nach HochwasserDie Hürther Stadtverwaltung lässt Sensibilität vermissen

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Leergepumpt werden musste die Tiefgarage am Hürther Bogen.

  • Nach dem Unwetter vor einer Woche bekam ein 77-jähriger Polizist in Hürth einen Strafzettel.
  • Aus der überfluteten Tiefgarage brachte er sein Auto auf einem Grünstreifen in Sicherheit.
  • Der Stadtverwaltung fehlt es an Fingerspitzengefühl, findet unser Autor. Ein Kommentar.

Hürth – Höhere Gewalt – so erklären die Stadtwerke, warum die Kanäle nach dem Unwetter am Montag vergangener Woche die Wassermassen nicht gepackt haben. An vielen Stellen im Stadtgebiet liefen Keller und Garagen voll, für einige Anwohner, die ihre Häuser nach den Überschwemmungen im Juli 2021 nun zum zweiten Mal sanieren müssen, ist das ein Drama.

Aber wenn ein Anwohner sein Auto aus der überfluteten Tiefgarage rettet und notgedrungen vorübergehend falsch parkt, dann darf er im Hürther Rathaus nicht auf Verständnis hoffen. Dann bekommt er sein Knöllchen – höhere Gewalt hin oder her.

Hürther verletzt sich bei Sturz nach Regen schwer

Der Hürther Bogen gehörte nach den sintflutartigen Regenfällen zu den am stärksten von den Überflutungen betroffenen Gebieten. Was bringt eine Verwaltung eigentlich dazu, schon am Morgen nach einem solchen Unwetter ausgerechnet dort auf die Suche nach Parksündern zu gehen? Abgesehen von der Frage, ob es an diesem Vormittag nichts Wichtigeres zu tun gab, zeugt das nicht gerade von Fingerspitzengefühl.

Noch weniger verstehen kann man das in diesem Einzelfall. Der Betroffene ist ein 77-jähriger Pensionär, der sich nach dem Unwetter bei einem Treppensturz schwere Verletzungen zugezogen hat und sein Auto deshalb nicht gleich wieder korrekt umparken konnte. In die Tiefgarage kann er seinen Wagen übrigens immer noch nicht fahren, die ist nach wie vor gesperrt. Immerhin hat er inzwischen einen legalen Parkplatz gefunden.

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Die Verwaltung teilte am Montag mit, das Bußgeld könne aus rechtlichen Gründen nicht zurückgenommen werden. Da fragt man sich, warum man dem Beschwerdeführer zunächst noch etwas anderes geschrieben hat – nämlich, dass die Verwarnung noch einmal geprüft werde, wenn er einen Arztbericht vorlege. Besser wäre es ohnehin gewesen, das Knöllchen wäre gar nicht erst ausgestellt worden.

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