26-jähriger Albaner soll nach Ansicht der Staatsanwaltschaft für fünf Jahre und acht Monate ins Gefängnis.
Lange Haft gefordertStaatsanwalt stützt sich auf DNA-Spuren nach Raub auf Raststätte in Hürth

Das Landgericht in Köln (Symbolfoto)
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Fünf Jahre und acht Monate Gefängnis fordert die Staatsanwaltschaft für einen 26-jährigen Albaner, der im November 2022 an einem besonders schweren Raubüberfall auf die Raststätte Ville-West beteiligt gewesen sein soll. „Die Indizienkette lässt den zwingenden Schluss zu, dass er zu dem Tätertrio gehörte, das 111.670 Euro aus dem Geldautomaten erbeutete“, argumentierte Staatsanwalt Lorenz.
Um die Beweislage zu verdichten, hatte die 6. Große Strafkammer unter Vorsitz von Richterin Cigdem Görmez den Fahrer des Fluchtfahrzeugs aus Albanien einfliegen lassen. Der 48-Jährige, ein Cousin des Angeklagten, ist bereits wegen Beihilfe zu einem besonders schweren Raub zu drei Jahren und vier Monaten Gefängnis verurteilt und anschließend in sein Heimatland abgeschoben worden, um die Strafe dort zu verbüßen.
Der Fahrer des Fluchtwagens wurde bereits verurteilt
Der Fahrer des Fluchtfahrzeugs war der einzige Verdächtige, den die Polizei nach einer Verfolgungsjagd über die A1 kurz nach dem Überfall festnehmen konnte. In dem gemieteten PS-starken Audi nutzte er einen Vorsprung von 50 Sekunden, um seine Komplizen auf dem Standstreifen herauszulassen. Mitsamt der Beute entkam das Trio, nur der jetzt Angeklagte wurde in diesem Januar in Italien gefasst. Auf die Spur kamen ihm die Ermittler, nachdem im Kofferraum des Audi jeweils drei schwarze Rundschals, Arbeitshandschuhe mit auffälligen orangen Streifen, Baseballkappen und hellblaue Kapuzenpullover gefunden wurden.
Solche Kleidungsstücke trug das Räuber-Trio beim Überfall im Tankstellenshop, der von Überwachungskameras aufgezeichnet wurde. Der Cousin des Angeklagten behauptete nun, er sei zu Unrecht als Fahrer des Fluchtwagens verurteilt worden. Er habe Gas gegeben, als ihn die Polizei in dem auf einem Wirtschaftsweg neben der A 1 geparkten Audi überprüfen wollte, um nicht mit einem Schleuserring in Verbindung gebracht zu werden. Er habe einem Italiener namens Davide lediglich den Gefallen tun wollen, ihn zu einem Treffen auf dem Raststätten-Parkplatz zu chauffieren, wo er sich mit einem Lkw-Fahrer treffen wollte, der Albaner illegal nach England bringt.
Die später im Kofferraum des Audi gefundenen Kleidungssets seien für die Migranten gedacht gewesen. Der Staatsanwaltschaft reicht unter anderem die an einem der Schals festgestellte DNA des Angeklagten als Beweis aus. Rechtsanwalt Alexander Dziomba hält das für zu dünn: „Die DNA ist an einem Schal festgestellt worden, der so aussieht wie die Schals auf dem Video. Mein Mandant kann damit in Berührung gekommen sein, als er vor der Tat in dem Audi mitgefahren ist“, wandte ein. Sein Plädoyer will er am Freitag halten. Anschließend soll das Urteil gesprochen werden.
