„Ein nicht enden wollender Alptraum“Kerpenerin räumt Tötung ihres Neugeborenen ein

Lesezeit 3 Minuten
Prozessauftakt Kerpenerin Neugeborenes

Seit Dienstag steht eine Kerpenerin wegen der Tötung ihres Neugeborenen vor Gericht.

Köln/Kerpen – Das Neugeborene hatte keine Chance: Eltern, Freunde, Nachbarn – sie alle waren ahnungslos. Die junge Mutter hatte die neun Monate der Schwangerschaft vor Angehörigen, Freunden und Nachbarn gezielt verheimlicht. Im April dieses Jahres brachte die 22-Jährige ihre Tochter in ihrem Zimmer in der elterlichen Wohnung in Kerpen zur Welt.

Die Eltern saßen nebenan, es war Sonntag, und sie schauten wie immer den „Tatort“, während die Tochter in den Wehen lag. Das Wimmern des Babys erstarb, als die Mutter mit den Fäusten auf das kleine Mädchen einschlug, um es ruhig zu stellen, denn es sollte keiner hören.

Dann stülpte sie dem Baby eine Plastiktüte über den Kopf und erdrosselte ihr Kind mit einem Handykabel. Den Leichnam wickelte sie in einen Pullover und legte ihn in den Bettkasten. Die Nabelschnur durchtrennte sie mit einem Cuttermesser. Die Eltern fanden die Tochter am nächsten Morgen blutüberströmt und riefen einen Rettungswagen. Im Krankenhaus erst erfuhren sie von der heimlichen Geburt.

Kerpenerin wollte ihr Baby zu einer Babyklappe bringen

Seit Dienstag muss sich die junge Frau wegen Totschlags vor der 5. Großen Strafkammer des Landgerichts verantworten. Die Haare streng aus dem Gesicht gekämmt, nahm die mädchenhaft wirkende Angeklagte zwischen ihren beiden Verteidigern Platz. Seit der Tat lebe seine Mandantin in einem „nicht enden wollenden Alptraum“, das Geschehen sei für sie eine „einzige Tragödie“, führt der Verteidiger in einer verlesenen Erklärung aus, in der sowohl zur Tat als auch zum Lebenslauf ausführlich Stellung genommen wird.

Von der Schwangerschaft sei Thea S. „überrascht“ worden, eine Tötung des Kindes sei nie geplant gewesen. Vielmehr habe die Angeklagte vorgehabt, anonym in einem Krankenhaus zu entbinden oder das Kind zu einer Babyklappe zu bringen.

Kölner Landgericht sieht Widerspruch in Aussage der Angeklagten

Als sich die Geburt in der Nacht zum 19. April ankündigte, habe sie „wie im Film neben sich gestanden und sich nicht steuern können“. Wörtlich heißt es in der Einlassung: „Sie wollte dem Kind helfen, es gesund zur Welt bringen, konnte es aber nicht.“ Die junge Frau konnte die Tränen nicht zurückhalten, als der Verteidiger detailliert die Tatnacht schilderte.

Das könnte Sie auch interessieren:

Das Gericht sieht in dieser Aussage „einen gewissen Widerspruch“. Immerhin habe die Angeklagte ausgesagt, sowohl Alkohol getrunken als auch eine Schachtel Zigaretten pro Tag geraucht zu haben, obwohl sie da bereits von der Schwangerschaft gewusst habe.

Eine Abtreibung sei für sie nicht infrage gekommen, da sie das mit 18 Jahren schon einmal erlebt und als traumatisierend in Erinnerung habe, schilderte die 22-Jährige.

Kerpenerin plante, eine Ausbildung zur Kinderpflegerin zu machen

Sie legte Wert auf die Feststellung, dass ein Kinderwunsch in ihrer Lebensplanung ein fester Bestandteil sei. Zudem habe sie nach zwei abgebrochenen Berufsausbildungen geplant, eine Ausbildung zur Kinderpflegerin anzustreben. Zuletzt hatte sie bis einen Tag vor der Entbindung in einem Thai-Imbiss gearbeitet. Auch für den Sonntag war sie damals im Dienstplan eingeteilt. „Ich hab heftige Bauchkrämpfe, melde mich morgen wieder“, hatte sie sich am Tattag per SMS krank gemeldet.

Das Kölner Landgericht hat fünf Verhandlungstage bis Donnerstag, 21. Oktober, angesetzt. Der Prozess wird am Mittwoch fortgeführt.  

Rundschau abonnieren