Stadt erklärt sichKerpener erhält „unsinnige Post“ nach der Quarantäne

Ein Kerpener wundert sich über eine Postzusendung, die er nach der Zeit in Quarantäne erhielt. (Symbolbild)
Copyright: dpa
Kerpen – Dass die Bekämpfung der Corona-Pandemie ein unnötiges Maß an Bürokratie hervorgerufen hat, wird an vielen Stellen beklagt. So auch im Fall eines Kerpeners, der als Kontaktperson der Kategorie 1 vom 25. März bis zum 8. April in Quarantäne musste.
„Bekannte sagten uns schon vorab mit einem Schmunzeln, dass nach der Quarantäne noch Post kommt, die unsinnig ist“, berichtet der Vater des Betroffenen. So sei es auch bei seinem Sohn gewesen. Denn dieser habe am 10. April per Zustellungsurkunde der Stadt Kerpen, die Ordnungsverfügung über die Quarantäne bekommen. Das Schreiben habe das Datum 9. April gezeigt. Doch da sei die Quarantänezeit bereits abgelaufen gewesen. „Porto, Aufwand und Kosten“ hätte man sich also sparen können, meint der Vater. Solche Schreiben bräuchten erst gar nicht versendet zu werden. Bei der Stadt aber wird dies anders gesehen. Wie Verwaltungssprecher Erhard Nimtz erläutert, bekomme die Stadt die Hinweise auf nötige Quarantäneverfügungen vom Rhein-Erft-Kreis in eine Datenbank übermittelt. Zu Spitzenzeiten sei dies bis zu 400-mal am Tag so gewesen, was ein erhebliches Arbeitspensum hervorrufe.
„Kein unnötiger bürokratischer Aufwand“
Im vorliegenden Fall sei es so gewesen, dass die Stadt innerhalb eines Tages nach der Datenübermittlung durch den Kreis auch die Ordnungsverfügung auf den Weg gebracht habe. Dabei sei es so, dass von Quarantäne betroffene Menschen vom Kreis erst einmal mündlich auf die Einhaltung der Quarantänepflicht hingewiesen würden.
Das könnte Sie auch interessieren:
Die schriftliche Verfügung, die dann durch die Stadtverwaltung später erfolge, sei notwendig, falls man die Quarantäneanordnung etwa gegenüber einem Arbeitgeber oder aus anderen Gründen nachweisen müsse. Nimtz: „Das ist also kein unnötiger bürokratischer Aufwand.“



