Brauweiler MordprozessDer Angeklagte schweigt zu den Vorwürfen

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Der Angeklagte beim Prozessauftakt mit seinen Anwälten.

Pulheim-Brauweiler – Die Einbrecher gingen erbarmungslos vor, als sie in das Haus einer 78-jährigen Frau in Brauweiler einstiegen. Sie fesselten die Bewohnerin in ihrem Schlafzimmer und verschlossen ihren Mund mit schwarzem Klebeband. Die Seniorin bekam keine Luft mehr, sie erstickte. Nachbarn fanden die Tote am nächsten Tag.

Wegen Mordes angeklagt

Seit Donnerstag steht ihr Stiefenkel wegen Mordes aus Habgier vor Gericht. Die Täter – es soll ein weiterer Mann beteiligt gewesen sein – haben laut Anklageschrift „grausam“ gehandelt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten (38) vor, an dem Überfall auf seine Großmutter mitgewirkt zu haben. Das Verbrechen ereignete sich im Juni 2014; lange hatten die Ermittler keine heiße Spur.

Speichelprobe nicht nachgekommen

Erst Jahre später fiel auf, dass der Tatverdächtige damals einem Aufruf zur Speichelprobe nicht nachgekommen war. Als er das im Zusammenhang mit einer Verkehrskontrolle freiwillig nachholte, zeigte die DNA-Datenbank der Polizei einen Treffer an.

In Griechenland verhaftet

Zwischenzeitlich hatte der Angeklagte seine Lebensgefährtin geheiratet und eine Familie gegründet. Mit seinen kleinen Töchtern, die zwei und drei Jahre alt sind, war das Paar gerade nach Griechenland gezogen, als der Mann, der nun vor Gericht steht, im April dieses Jahres aufgrund eines internationalen Haftbefehls festgenommen wurde. Er wurde ausgeliefert und sitzt derzeit in Untersuchungshaft in der JVA Köln-Ossendorf.

Überschaubare Beute

Die Täter, die mit Laptop, etwas Bargeld und einer Armbanduhr überschaubare Beute machten, hatten mehrere DNA-Spuren hinterlassen, an einer Bauchtasche, am Schlüsselbein und unter den Fingernägeln der Seniorin, als die sich vergeblich gegen den Angriff gewehrt hatte. Eine Spur am Unterarm der Frau soll dem Stiefenkel zugeordnet worden sein.

DNA eine Sekundärspur?

Verteidiger Dominic Marraffa beantragte zum Prozessbeginn am Donnerstag im Kölner Landgericht, weitergehende Unterlagen eines DNA-Gutachtens der Gerichtsmedizin zur Verfügung gestellt zu bekommen. Dem Vernehmen nach muss der Prozess zeigen, ob es sich bei der gefundenen DNA um eine Sekundärspur handeln könnte; schließlich hatte sich der Stiefenkel in der Vergangenheit in dem Haus bewegt. „Das Ziel ist ein Freispruch“, sagte Verteidiger Marraffa. Sein Mandant schwieg zunächst zu den Vorwürfen.

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Das Landgericht hat weitere 13 Verhandlungstage bis zum 14. Januar angesetzt, es ist von einem reinen Indizienprozess auszugehen. Als Nebenkläger tritt der Sohn der Getöteten auf, der ehemalige Stiefvater des Angeklagten. „Mein Mandant ist erschüttert, dass jemand aus der Familie die Tat begangen haben soll“, sagte sein Anwalt Gottfried Reims. Mutter und Ehefrau des Beschuldigten verweigerten im Zeugenstand die Aussage. Sie wollen den Prozess als Zuschauer verfolgen; am Ende des Verhandlungstages durften sie den Angeklagten umarmen.

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