Geplante Stadtbahnlinie nach KölnKreis soll Alternative für Brauweiler prüfen

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TrasseBrauweilerPulheim

Ein Gutachter spricht sich für eine Verlängerung der Linie 4 in den Rhein-Erft-Kreis aus.

Pulheim – Die Fraktionen im Ausschuss für Tiefbau und Verkehr waren sich einig: In ihrem Auftrag wird die Stadt den Rhein-Erft-Kreis nun bitten, alternative Trassen einer künftigen Stadtbahnlinie von Köln über Brauweiler und Glessen bis Niederaußem zu prüfen.

Die Interessengemeinschaft (IG) „Stark für den Park“ hatte dies in ihrem Bürgerantrag nach Paragraf 24 der Gemeindeordnung NRW für den Streckenabschnitt Brauweiler angeregt. Auslöser, die IG zu gründen und den Antrag zu stellen, ist eine Vorstudie zum Bau einer Stadtbahnlinie von Köln bis nach Niederaußem, die der Rhein-Erft-Kreis sowie die Städte Köln, Pulheim und Bergheim im Februar vorgestellt haben.

Mehr Wohnraum

Die von dem Gutachter bevorzugte Variante A 3, die in einer geplanten vertiefenden Machbarkeitsstudie geprüft werden soll, sieht eine Verlängerung der Linie 4 ab Bocklemünd über Widdersdorf, Brauweiler und Glessen vor. Damit es ausreichend Nachfrage gibt, müssten entlang der Strecke noch Menschen angesiedelt werden. Die Rede ist von mindestens 2100 Wohneinheiten.

Dass die in der Vorstudie vorgestellte Trasse entlang der Helmholtzstraße verlaufen soll, ist einer der Punkte, die die IG kritisiert. Kritisch sieht sie auch, dass die Strecke durch den Denkmalschutzbereich Freimersdorf und über den Rasen-Fußballplatz des SV Grün-Weiß Brauweiler führen würde. Die in der Vorstudie skizzierte Haltestelle am Schulzentrum Brauweiler hält sie für entbehrlich – um nur einige Aspekte zu nennen.

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Zu dem geplanten Großprojekt können sich Bürger noch bis Sonntag, 25. Juli, äußern. Die Ergebnisse dieser Blitz-Befragung sollen im August oder September in einem Livestream vorgestellt werden und in die Machbarkeitsstudie einfließen. Anschließend holen die Städte Köln, Pulheim und Bergheim sowie der Rhein-Erft-Kreis die politischen Beschlüsse ein. Die Machbarkeitsstudie wird wohl im ersten Halbjahr 2022 beauftragt werden. Die Beteiligten gehen davon aus, dass sie 2024 oder 2025 vorliegen wird.

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