Um die Einschaltung eines Medienanwalts und eine Akteneinsicht ist zwischen SPD und Kreisverwaltung ein Streit entbrannt.
SchleuseraffäreSPD-Fraktion wirft Rhein-Erft-Kreis Verzögerung vor

Das Kreishaus in Bergheim.
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Die SPD-Kreistagsfraktion wirft der Kreisverwaltung Verzögerungstaktik vor. So habe die Verwaltung einen Antrag auf Akteneinsicht zur Beauftragung eines Medienanwalts erst am 15. Juli, nach einer Wartezeit von fünf Wochen, beantwortet und abgelehnt. Der Kreis hatte einen Medienanwalt eingeschaltet, um in der Schleuseraffäre auf Presseanfragen zu reagieren.
„Wir haben als Fraktion ein berechtigtes Interesse, die Vorgänge um die Beauftragung eines Medienanwalts zu überprüfen“, sagt Fraktionsvorsitzender Dierk Timm. Die Kreisverwaltung habe den Antrag jedoch abgelehnt und die Aufklärung der Angelegenheit verzögert. „Transparenz sieht anders aus.“ Der Antrag der SPD-Fraktion habe die Einsicht in Unterlagen zur Vergabe der juristischen Beratungsleistungen, die an den Medienanwalt gestellten Fragestellungen sowie den gesamten Schriftverkehr und Aktennotizen umfasst.
Rhein-Erft-Kreis: SPD-Fraktion spricht von „skandalösem Vorgehen“
Die Kreisverwaltung habe die Ablehnung formal damit begründet, dass im Fraktionsbeschluss zwei Personen zur Akteneinsicht benannt wurden, obwohl das Gesetz nur eine Person vorsieht. Zudem sei die Akteneinsicht aus „materiellen Gründen“ abgelehnt worden, unter anderem, weil gesetzliche Bestimmungen, Geheimhaltungsinteressen und der Schutz von Entscheidungsprozessen und vertraulichen Mandatsverhältnissen betroffen seien.
„Es ist skandalös, wie die Kreisverwaltung hier agiert“, sagt Timm. „Unsere Forderung nach Akteneinsicht ist ein fundamentales Recht der Kreistagsmitglieder, um die Arbeit der Verwaltung zu kontrollieren. Die vorgebrachten Begründungen sind aus unserer Sicht vorgeschoben oder hätten ohne Probleme im Vorfeld einer Absage aus der Welt geschafft werden können. Wir werden uns diese Blockadehaltung nicht gefallen lassen.“ Geheimhaltungsinteressen könnten mittels Schwärzungen gewahrt werden.
Mit Unverständnis hatte schon Hans Decruppe (BSW) auf die aus seiner Sicht unzureichenden Informationen aus dem Kreishaus reagiert. Der Landrat sei gesetzlich verpflichtet, den Kreistag über alle wichtigen Angelegenheiten der Kreisverwaltung zu unterrichten.
Einem Bericht des „Kölner Stadt-Anzeigers“ zufolge ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen vier Mitarbeitende der Kreisverwaltung. Hintergrund sind Aufenthaltsgenehmigungen für vermögende Migranten aus China und dem arabischen Raum.
Die Kreisverwaltung bestätigt, dass man die Akteneinsicht aus formalen Gründen abgelehnt hat. Das sei „rechtlich alternativlos“ gewesen. „Dass gesetzliche Vorgaben nicht eingehalten werden beziehungsweise rechtliche Gründe einer Akteneinsicht entgegenstehen, ist weder ein Versäumnis der Kreisverwaltung, noch steht es zu deren Disposition“, sagt Claudia Barleben, stellvertretende Pressesprecherin des Kreises.
Der Rhein-Erft-Kreis habe der SPD-Fraktion jedoch mit gleichem Schreiben die rechtmäßige Auswahl und Mandatierung des Medienanwalts „umfassend und detailliert erläutert“. Damit sei die zentrale Frage der SPD beantwortet.