Urteil des BundesverfassungsgerichtsKohleausstieg soll weiter beschleunigt werden

Lesezeit 2 Minuten
kr-stromsicherheit-Kraftwerk-und-Erneuerbare-FTZ_(10)

Spätestens 2038 soll die Kohleverstromung im Rheinischen Revier enden.

Rhein-Erft-Kreis – Spätestens 2038 soll die Kohleverstromung im Rheinischen Revier enden. Spätestens. Jetzt könnte das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach beim Klimaschutz mehr Tempo gemacht werden soll, auch den Druck auf die Kohle erhöhen. Der Erste Senat des Verfassungsgerichts hatte kürzlich einstimmig entschieden, dass das 2019 beschlossene Klimaschutzgesetz die Freiheitsrechte junger Generationen verletzt, weil es keine Regelungen zur Reduzierung von Emissionen für die Zeit nach 2030 enthalte.

Eine Gruppe von Mitgliedern der einstigen Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung, kurz Kohlekommission, sieht das Urteil nun als Anlass, Änderungen beim Kohleausstieg zu fordern, etwa bei den Zeitpunkten, an denen ein früherer Ausstieg geprüft werden soll. „Eine erste Revision darf nicht erst 2023, sondern muss umgehend im Rahmen der Novelle des Klimaschutzgesetzes erfolgen“, heißt es in einem Papier, zu dessen Unterzeichnern etwa Antje Grothus von der Initiative Buirer für Buir, Martin Kaiser von Greenpeace oder Reiner Priggen vom Landesverband Erneuerbare Energien NRW gehören.

Auch Abschaltplan soll angepasst werden

Weitere Forderungen der Gruppe, die sich unmittelbar aufs Revier auswirken würden: Der Kohleausstieg solle konsequent bis spätestens 2030 erfolgen, und der Abschaltplan für Kraftwerke und Tagebaue solle entsprechend angepasst und verkürzt werden. „Dies muss umgehend geschehen, um auch den Beschäftigten und den Regionen eine Perspektive zu geben“, heißt es in dem Papier.

Erneuert wurde zudem die Forderung, die vom Tagebau Garzweiler bedrohten Dörfer nicht mehr abzubaggern. „Die vollständige Auskohlung des Tagebaus Garzweiler war energiepolitisch nie notwendig und ist es im Rahmen eines Kohleausstiegs bis 2030 erst recht nicht mehr.“

Kreuzberg noch zurückhaltend

„Das Bundesverfassungsgericht hat lediglich erklärt, dass es die fehlenden Regelungen für die Zeit nach 2030 für verfassungswidrig hält“, sagt hingegen der frühere Landrat Michael Kreuzberg (CDU), der ebenfalls Mitglied der Kommission war. Das Urteil bedeute nicht automatisch, dass damit die Regelungen für die Zeit bis zu diesem Jahr zu beanstanden seien.

Das könnte Sie auch interessieren:

„Ich habe nichts gegen einen vorzeitigen Ausstieg, solange er sozial und ökonomisch zu vertreten ist“, sagt Kreuzberg. Man dürfe aber auch nicht alle zwei Jahre neue Forderungen auf den Tisch legen. „Es wird verkannt, dass die Landesregierung mit ihrer neuen Leitentscheidung zur Braunkohle ja mit den Revisionszeitpunkten zeitlich sogar noch vor die Vorschläge unseres Kommissionsberichts gegangen ist.“ So solle die Möglichkeit eines früheren Ausstiegs bereits 2022 und nicht erst 2023 geprüft werden.

Rundschau abonnieren