Rhein-Erft-Kreis – Die engagierte Arbeit der unter dem Dach des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen (LSB) zusammengefassten 125 Mitgliederorganisationen, also der 54 Stadt- und Kreissportbünde und 71 Fachverbände, sowie der 18.300 Sportvereine, Schulen und anderen Organisationen kosten neben persönlichem Engagement auch viel Zeit und Geld.
Um den organisierten Sport in NRW zu sichern und vereinsfördernde Strukturen zu stärken, leistet der LSB mit finanziellen Zuschüssen auf verschiedenen Ebenen wertvolle Unterstützung. Diese Zuschüsse werden durch eine umfangreiche finanzielle Sportförderung des Landes NRW ermöglicht.
Rhein-Erft-Kreis: Anträge können von März bis Mai gestellt werden
Welche konkreten Fördermittel abrufbar sind, und wo Anträge gestellt und Nachfragen möglich sind, sollen die hier aufgezeigte Fördermöglichkeiten verdeutlichen. Schließlich hat niemand in der täglichen Vereinsarbeit Geld zu verschenken.
Als Anerkennung der Arbeit wie des Engagements von Übungsleitungen in Sportvereinen erhalten rund 8000 Zuschussempfänger, also die Vereine, eine Förderung. Insgesamt fließen somit über 7,5 Millionen Euro an die Antragsteller. Die Förderanträge für Übungsleiterinnen und Übungsleiter können in jedem Jahr von März bis Mai gestellt werden. Um sich jetzt schon über eine mögliche Förderung zu erkundigen, ist es als Vereinsvorstand empfehlenswert, sich hier per E-Mail zu informieren.
Hier bekommen Vereine aus dem Rhein-Erft-Kreis Hilfe
Wichtige Themenbereiche sind in den Vereinen „Integration durch Sport“ und „Ganztag“. Bei beiden Schwerpunkten ist der Landessportbund auf den erfolgreichen Doppelpass mit den Kreissportbünden und den Fachverbänden angewiesen. Derzeit sind insgesamt 113 hauptberufliche Fachkräfte vor Ort eingesetzt, für deren Personalkosten eine Förderung möglich ist. Insgesamt fließen über drei Millionen Euro an die Antragsteller. Eine Kontaktaufnahme ist möglich unter: Juliane.Schulz@lsb.nrw.
Der Landessportbund empfiehlt jedoch bei Bedarf, sich mit dem zuständigen Kreissportbund in Verbindung zu setzen und das Vorhaben möglicherweise auch mit der örtlichen Kommunalverwaltung abzustimmen.
Im Landesprogramm „1000x1000 Anerkennung für den Sportverein“ stehen jährlich 1000 Euro pro Verein zur Verfügung, wenn eines der sieben Förderschwerpunkte gegeben ist und zwar Kooperation Sportverein mit Schule oder Kita, Integration und Inklusion, Gesundheitssport, Sport der Älteren sowie Mädchen und Frauen. Im Fokus befinden sich Aktivitäten der Sportvereine zu gesellschaftlich und sportpolitisch relevanten Themen. Die ausgelobten 1000 Euro sollen für Übungsleiterhonorare und den Einsatz für Spiel- und Sportmaterialien verausgabt werden. Antragsfristen und Voraussetzungen gibt es unter: 1000x1000@lsb.nrw
Bis zu acht Tage Sonderurlaub für Ehrenamtler
Viele Ehrenamtler opfern nicht nur ihre Freizeit, sondern manchmal sogar noch Urlaubstage für ihre Tätigkeit. Hier ist das Sonderurlaubsgesetz des Landes NRW zu beachten, das bis zu acht Arbeitstage pro Jahr als unbezahlten Sonderurlaub möglich macht.
Wer in der Jugendhilfe beispielsweise in Ferienlagern, bei Reisen, Sportveranstaltungen oder internationalen Begegnungen tätig ist hat, einen Anspruch. Derzeit profitieren fast 1000 Menschen jährlich von der Möglichkeit einer solchen Erstattung. Wer mithin hierfür einen unbezahlten Sonderurlaub nimmt, kann sich den Verdienstausfall (rund 80 Prozent des Bruttogehalts) erstatten lassen. Informationen gibt es herzu unter dieser E-Mail-Adresse.
Ein Jahr lang je 200 Euro pro Monat sieht die Förderung von jungen Ehrenamtlichen durch Stipendien vor. Dank der Stipendien für „Junges Engagement im Sport“ erhalten die von 16- bis 26-jährigen Geförderten für ein Jahr monatlich einen Betrag von je 200 Euro, um sich neben ihrer schulischen oder beruflichen Ausbildung weiterhin freiwillig und engagiert in ihrem jeweiligen Verein, Verband oder Stadt- oder Kreissportbund einzubringen, anstatt jobben zu gehen.
Dabei zeichnen sich die jungen Stipendiatinnen und Stipendiaten durch ihr besonderes Engagement für die Jugendarbeit in den Abteilungen ihrer Vereine oder Sportjugenden aus. Sei es nun als Übungsleiterinnen und Übungsleiter oder Vorstandsmitglied. Die finanzielle Förderung teilen sich das Land, der Rheinische Sparkassen- und Giroverband (RSVG) und die Sportjugend NRW. Informationen zur Bewerbung sind hinterlegt unter: www.sportstipendien-nrw.de
Hier kann man sich im Rhein-Erft-Kreis informieren
Für weitere Förderprogramme, wie beispielsweise „Förderung des Breitensports“, „Bewegt älter werden in NRW“ und „Bewegt gesund bleiben in NRW“, „Struktur- und Organisationsförderung der Fachver-bände und Bünde“ sowie „Initiative Ehrenamt 2018-2022: VIBSS-Angebote für Ort“, bietet die Landes-Förderung des Landesportbundes NRW“ unter dieser Adresse.
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Empfehlenswert ist zudem, sich direkt vor Ort beim Kreissportbund sachkundig zu machen. Im Haus der Vielfalt, Im Euel 2, 50129 Bergheim, kann unter der Telefon-Nummer 02271/43057 ein schneller Kontakt hergestellt werden. So auch unter: buero@ksb-rhein-erft.de.
Die Vereine sind gut beraten, die Chancen der Fördermöglichkeit für Vereine mit anerkannter Gemeinnützigkeit zu nutzen. Gerade in Zeiten der sportlichen Untätigkeit sollte jeder Vereinsvorstand für das anstehende Jahr 2021 gut gerüstet sein. Eine gute Vorbereitung ist bekanntlich die halbe Miete.



