Streit vor Wesselinger Bar eskaliertMann schneidet 33-Jährigem mit Glas in den Hals

Der Eingang zum Gebäude des Land- und Amtsgerichtes.
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Wesseling/Köln – Zu einer handgreiflichen Auseinandersetzungen kam es im Sommer 2019 vor einer Bar in Wesseling. Der Abend, der als ruhige Geburtstagsfeier begann, endete im weiteren Verlauf mit schweren Verletzungen für das heute 33-jährige Opfer.
Nun müssen sich zwei junge Männer im Alter von 29 und 25 Jahren vor dem Landgericht Köln verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft den mutmaßlichen Tätern vor, gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung begangen zu haben. Der Prozess begann am Montag.
Wesseling: Bemerkung gegenüber Freundin löst Streit aus
Auslöser der Auseinandersetzung war eine abfällige Bemerkung gegenüber der Lebensgefährtin des 33-Jährigen. Nachdem das Paar am besagten Abend zuerst im kleinen Kreis den Geburtstag eines Familienmitglieds feierte, gingen die beiden zwischen 21 und 22 Uhr in die Bar.
Laut eigenen Aussagen sei dem Paar schon beim erstmaligen Verlassen der Bar eine etwa sechsköpfige Gruppe junger Menschen unangenehm aufgefallen. Als die beiden dann kurz darauf noch einmal zurückkehrten, da die Freundin des Opfers etwas vergessen hatte, sei die Lage eskaliert. Die Männer sollen die Frau beleidigt haben.
Wesseling: Täter schneidet Opfer mit Glas in den Hals
Auch wenn die Freundin des Opfers die Bemerkungen der Täter aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse nicht verstanden habe, wollte ihr Lebensgefährte die herabwürdigen Worte nicht auf sich sitzen lassen.
Es kam zu einer verbalen Auseinandersetzung, die jedoch schnell handgreiflich werden sollte. Zuerst gab es Schubsereien, dann traf ein Schlag mit der Faust den 33-Jährigen an der Schläfe. Laut Staatsanwaltschaft soll einer der Täter ihn dann mit einem Stück zerbrochenem Glas in den Hals geschnitten haben. Seine Freundin, die sich zur Sicherheit einige Meter von der Situation entfernt hatte, eilte ihm sofort zur Hilfe. Als der Krankenwagen schließlich eintraf, waren die Täter schon geflohen.
Opfer muss drei Tage ins Krankenhaus
Die Einsatzkräfte stellten eine etwa neun mal drei Zentimeter lange Schnittwunde am Hals fest. Einige Blutgefäße seien verletzt worden. Nach einem dreitägigen Krankenhausaufenthalt konnte der Verletzte schließlich entlassen werden.
Für das Opfer bleibt jedoch mehr als nur eine Narbe als Erinnerung an die Vorkommnisse. Auch zwei Jahre später beklagte sich der Mann jetzt vor Gericht bei entsprechenden Kopfbewegungen über Spannungen im Halsbereich. Eine ungünstige Situation für den beruflichen Kraftfahrer. Wie er weiter berichtete, plagten ihn in den Folgemonaten Albträume, die ihn nachts immer wieder hochschrecken ließen.
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Die Verteidiger der Angeklagten wiesen darauf hin, dass nach aktuellem Stand unklar sei, wer die Tat begangen habe. Zu wenig belastbare Inhalte seien von dem Verletzten und seiner Freundin berichtet worden. Sie hätten die Täter nicht zweifelsfrei identifizieren können.
Die Verhandlung wird fortgesetzt.