Baugebiet in Bad HonnefNachts werden Bewohner lauten Verkehrslärm ertragen müssen

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Am Rand des nördlichen Stadtgartens in Bad Honnef gibt es bereits eine Lärmschutzwand.

Bad Honnef – Als vor mehr als zwei Jahren der Bürgerentscheid über den nördlichen Stadtgarten anstand, den die Bürgerinitiative „Rettet den Stadtgarten“ angestoßen hatte, da erklärten die Gegner einer möglichen Wohnbebauung auf dem Areal neben der B 42 und der Bahntrasse unter anderem: „Das Eisenbahnbundesamt attestiert Bad Honnef eine gesundheitsgefährdende Lärmbelastung. Die für eine Wohnbebauung maßgeblichen Grenzwerte entlang der B 42 werden deutlich überstiegen. Wissen die Baubefürworter nicht, welche Gefährdungen ein Dauerlärmstress bewirkt?“

Dass die Kritiker einer Bebauung des städtischen Areals, das aus Sicht der Befürworter eine der wenigen Flächen in Bad Honnef-Tal sein könnte, auf dem noch preiswerter Wohnraum geschaffen werden könnte, zumindest nicht ganz falsch lagen, zeigte sich jetzt im Ausschuss für Stadtentwicklung. Selbst wenn eine sechs Meter hohe Lärmschutzwand das Areal abschirmen würde, sei man nachts von den empfohlenen Richtwerten von 45 dbA beim Verkehrslärm weit entfernt, sagte der Gutachter Norbert Sökeland vom Beratungsbüro Accon Köln GmbH. Insgesamt drei Experten stellten die ersten Umweltuntersuchungen für den nördlichen Stadtgarten vor, der in Bad Honnef für viel Streit gesorgt hat.

Bahnlärm ist nachts gravierender als der Autolärm

Um das Problem in den Griff zu bekommen, seien neben einer sechs Meter hohen Lärmschutzwand – die an der B 42 teils vorhandenen sind rund drei Meter hoch – bauliche Maßnahmen nötig, darunter Schlafräume mit schalldämpfenden Lüftungen, weil man nachts nicht mit offenem Fenster schlafen könne. Aber auch eine abschirmende Riegelbebauung brachte der Experte ins Gespräch, nach dessen Erkenntnissen der Bahnlärm durch die vielen Güterzüge vor allem nachts gravierender ist als der Autolärm.

Der Krach sei eine „deutliche Herausforderung“, sagte Hardy Buchheister, der beim städtischen Fachdienst Stadtplanung für den Bebauungsplan „Neues Wohnen Alexander-von-Humboldt-Straße/Am Spitzenbach/B 42“ zuständig ist.

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„Stadtgrün erhalten“ ist die Forderung der Gegner einer Wohnbebauung im nördlichen Stadtgarten, in dem es einige Schrebergärten gibt.

Trotz dieser Schwierigkeiten stellte der Planer aber auch klar: Es sei derzeit kein absolutes Hindernis für ein Wohngebiet erkennbar. Allerdings, so stand es in der Sitzungsvorlage, führe der Lärm zu „massiven Einschränkungen und Vorgaben“, so dass man auch über andere Nutzungen (Mischgebiet oder Gemeinbedarfseinrichtung) nachdenken könnte.

Bürgerinitiative verpasste nötiges Quorum

Über die Frage „Soll der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1-144 ,Neues Wohnen Alexander-von-Humboldt-Straße/Am Spitzenbach/B 42' vom 24. April 2018 aufgehoben werden?“ stimmten die Bad Honnefer Bürger Anfang 2019 ab. 3384 von ihnen votierten mit Ja, 2762 mit Nein. Damit holte die Bürgerinitiative „Rettet den Stadtgarten“ zwar eine Mehrheit, sie verpasste aber das nötige Quorum: 4156 Ja-Stimmen (20 Prozent) wären nötig gewesen. Die Wahlbeteiligung lag bei nur 29,6 Prozent.

Während die Initiatoren vor allem mit Natur-, Umwelt- und Klimaschutz argumentierten, verwies deren „Gegenstück“, die „Gemeinschaft Lebendiges Honnef“, auf den in Bad Honnef fehlenden preiswerten Wohnraum und plädierte zumindest für eine Prüf- und Planungsphase. (csc)

Keine gravierenden Auswirkungen oder unlösbaren Probleme sah Gutachterin Annika Heymann vom Büro Dr. Kübler GmbH (Institut für Umweltplanung) beim FFH-Schutzgebiet „Rhein-Fischschutzzone“ sowie in ihrer Artenschutzvorprüfung. So seien keine Reptilien und keine Haselmaus auf dem Gelände – es ist in weiten Teilen verwildert, zum Teil gibt es Schrebergärten – gefunden worden.

Bei den Vogelarten handele es sich zumeist um weit verbreitete und anpassungsfähige Arten. Heymann regte beispielsweise eine umweltschonende Beleuchtung und eine Bauzeitenregelung an, für die im Stadtgarten vorkommenden Fledermäuse aber auch das Aufhängen von Flach- und Rundkästen sowie Nistkästen für Singvögel.

Und nach den Berechnungen von Georg Ludes vom Gutachterbüro Lohmeyer GmbH ist die Schadstoffbelastung durch Stickstoffdioxid sowie Feinstaub ebenfalls kein Problem für die Planung auf den nördlichen Stadtgartenflächen. In der Vorlage für den Ausschuss hieß es: „Die (...) berechneten jahresmittleren Immissionswerte liegen auf der Freifläche für alle betrachteten Schadstoffkomponenten deutlich unterhalb der Grenzwerte der 39. Bundesimmissionsschutzverordnung.“

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Die Mitteilungen im Ausschuss waren nur der erste Aufschlag. Bodenuntersuchungen auf Altlasten, auf die man keine Hinweise habe, sind laut Hardy Buchheister später vorgesehen. Nach Angaben von Stadtplaner Dirk Wiehe geht es derzeit nur um die Rahmenbedingungen Von Erschließungskonzepten oder städtebaulichen Entwürfen ist man noch weit entfernt.

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