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Vor GerichtKollege belästigt 20-Jährige in Much sexuell und wird zu Freiheitsstrafe verurteilt

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Der Eingang des Amtsgerichts Siegburg

Vor dem Siegburger Schöffengericht musste sich ein Mann aus Much wegen sexueller Nötigung verantworten.

Ein 23-Jähriger aus Much zog die Frau aufs Bett, berührte ihren Oberkörper gegen ihren Willen, küsste und biss sie ins Dekolleté, bevor sie fliehen konnte.

Sie waren Kollegen und wurden Freunde, doch das endete jäh mit einem sexuellen Übergriff. Der 23-Jährige saß auf der Anklagebank des Siegburger Schöffengerichts, die 20-Jährige war Nebenklägerin.

Vor rund einem Jahr hatte die junge Frau bei ihrem Bekannten in dessen Wohnung in Much geduscht, sich verabschiedet mit einer freundschaftlichen Umarmung. Er aber hielt sie fest, zog sie aufs Bett, berührte ihren Oberkörper gegen ihren Willen, küsste und biss sie ins Dekolleté.

Sie haben nichts falsch gemacht
Strafverteidiger zum Opfer der sexuellen Nötigung

Erst als sie seinen Kopf an den Haaren nach hinten riss, ließ er von ihr ab. Sie lief weg, erzählte einer Freundin von dem Übergriff, erstattete Anzeige. Sein Mandant habe wohl Signale falsch verstanden, sagte dessen Strafverteidiger. Erst ihre entschlossene Gegenwehr habe ihm klar gemacht: „Ein Nein ist ein Nein.“

Nach dem Tat habe er ihr eine Nachricht geschrieben und um Entschuldigung gebeten, auch bei der Vernehmung nichts beschönigt. „Das war alles sein Fehler, Sie haben nichts falsch gemacht“, sagte der Anwalt zum sichtlich bewegten Opfer.

Täter und Opfer arbeiten weiterhin im Betrieb in Much zusammen

Das umfassende Geständnis des Logistikers ersparte der Geschädigten die Aussage. Oberstaatsanwältin Elke Krämer fragte sie nach den Folgen der Tat, bei der sie Blutergüsse am Oberkörper davongetragen hatte.

Anfangs sei es schwer gewesen, weil man sich bei der Arbeit täglich begegnete: „Wir waren ja in einer Abteilung.“ Mittlerweile habe sie gewechselt. „Ich gehe ihm aus dem Weg.“ Auch ihre Angst vor Männern lege sich langsam. Für den Angeklagten, der wie versteinert wirkte und sich mehrmals die Tränen aus dem Gesicht wischte, sprach dessen Anwalt. „Er bedauert es sehr, eine Freundin verloren zu haben.“

Wegen sexueller Nötigung und Körperverletzung im minderschweren Fall wurde der bislang nicht Vorbestrafte zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Der Angeklagte habe „glaubhafte Reue“ gezeigt, sagte der Vorsitzende Richter Herbert Prümper.

Die Strafe liege auch deshalb am unteren Rand, das Gesetz sieht sechs Monate bis zehn Jahre vor. Der 23-Jährige muss die Kosten des Verfahrens und der Nebenklage tragen und an die Geschädigte ein Schmerzensgeld von 1500 Euro zahlen. Er nahm das Urteil an.