Welchen Zweck erfüllt eine Behörde? Diese Frage stellen sich die Kommunen aktuell, wenn es um extreme Wetterlagen geht. In diesem Fall sind sie nämlich auf sich allein gestellt.

Kommentar zu SchulschließungenBezirksregierung Köln lässt Kommunen im Eisregen stehen

Bei extremer Wetterlage wie Glatteis überlässt die Kölner Bezirksbehörde den Kommunen die Entscheidung selbst, ob sie Schulen schließen.
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Wie gut, wenn Zuständigkeiten bürokratisch exakt geregelt sind, wenn jeder weiß, in welcher Gefahrensituation wer wann was zu entscheiden hat und wen er oder sie dafür fragen muss.
Da kann ja nichts mehr schiefgehen. Seit dem 15. Oktober war klar, wer bei extremer Wetterlage über den Schulbetrieb zu entscheiden hat. Dass Glatteis dazu gehört, stand eigens im Erlass. Die Bezirksregierung war gefragt.
Kölner Bezirksbehörde überlässt Entscheidung den Kommunen
Seit gestern wissen wir: Eigentlich kann jeder selbst entscheiden, bis hinunter zur Schulleitung. So drückt sich Köln aus der Verantwortung. Eigentlich hätte sich das Schulministerium seinen Erlass auch sparen können.
Aus Kölner Sicht war eine Entscheidung eh überflüssig. Damit sind Kommunen einmal mehr auf sich gestellt. Wer wie Ruppichteroth bereit war, zu entscheiden und so Verantwortung zu übernehmen, war gut beraten.
Die Kölner Bezirksbehörde hat die Kommunen diesmal im Eisregen stehen lassen und einmal mehr die Frage aufgeworfen, welchen Zweck eine Behörde überhaupt erfüllt, die abtaucht oder gar nicht erst auftaucht, wenn sie – mit einigen Tagen Vorlauf – eigentlich gefragt wäre. Zum Glück war es diesmal „nur“ Eisregen.
Der Hinweis aus Köln, die Lage sei „eben in jedem Kreis anders“, belegt ihre mentale Entfernung zu den Landkreisen. Und dass Entscheidungen nach „Rücksprache mit dem Schulministerium getroffen“ werden, untermauert, dass zumindest die Kölner Bezirksregierung ihre Befugnis besser direkt nach Düsseldorf abgeben sollte.

