Prozess am Landgericht BonnMann aus Much filmte beim Sex – Gericht verurteilt ihn zur Geldstrafe

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Das Gebäude des Landgerichts Bonn, Menschen gehen auf dem Bürgersteig davor.

Vor dem Landgericht in Bonn wurde der Prozess gegen den 49-Jährigen aus Much verhandelt.

Der 49-Jährige aus Much hatte eine versteckte Kamera im Schlafzimmer. Vom Vorwurf der Vergewaltigung sprach das Gericht ihn frei.

Am Ende eines ungewöhnlichen Gerichtsverfahrens stand ein ungewöhnliches Urteil: Ein Mann, der wegen einer mutmaßlichen Vergewaltigung auf der Anklagebank saß, wurde letztlich nur zu einer Geldstrafe verurteilt.

Ein 49-Jähriger aus Much wurde vom Landgericht Bonn zur Zahlung von 4200 Euro verurteilt. Allerdings nicht wegen des Vorwurfs einer Vergewaltigung, von dem ihn das Gericht letztlich freisprach. Sondern vielmehr wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Ton- und Bildaufnahmen: Der Angeklagte hatte den Sex zwischen ihm und seiner damaligen Frau gefilmt. Auf den Videos sei nicht zu erkennen, dass Handlungen gegen den Willen der Frau durchgeführt worden wurden, so das Gericht.

Mann aus Much hatte das Sex-Video dem Gericht selber vorgelegt

Tatsächlich hatte der 49-jährige Mucher die Aufnahmen kurz nach Beginn des Strafprozesses gegen ihn im vergangenen Dezember zu seiner Entlastung vorgelegt. Bei der Frage, warum er denn den Sex gefilmt habe und ob seine Frau das gewusst habe, verstrickte er sich jedoch in einige Widersprüche, die auch die Richter der zuständigen 10. Großen Strafkammer unter dem Vorsitz von Marc Eumann letztlich nicht auflösen konnten.

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So sei man auch weit davon entfernt, der Frau eine Falschbeschuldigung zu unterstellen. Man könne dem Angeklagten die Tat aber nicht mit der in einem Rechtsstaat für eine Verurteilung notwendigen Sicherheit nachweisen.

Angeklagt war der Mann, weil er seine Noch-Ehefrau fünf Wochen nach der Trennung des Paares am 7. August 2021 unter einem Vorwand in das ehemals gemeinsame Schlafzimmer gelockt haben und dort vergewaltigt haben sollte. Außerdem wurde ihm vorgeworfen, gegen das daraufhin von seiner Ex erwirkte einjährige Annäherungsverbot verstoßen zu haben. Laut Anklage warf er Steine gegen das Haus des angenommenen Nebenbuhlers. An dem Gebäude sowie an diversen Gegenständen und mehreren Autos soll ein Schaden von rund 14.500 Euro entstanden sein.

Richter hatten ihre Zweifel an der Aussage des 46-Jährigen

Für beide Vorwürfe fand das Gericht aber keine ausreichenden Beweise und sprach den Mann aus Much für diese Taten frei.

Der Angeklagte hatte die Situation vor Gericht auch völlig anders beschrieben: Nachdem seine Frau ihm im Frühjahr 2021 von einer neuen Putzstelle in der Nachbarschaft erzählt hatte, habe er schnell vermutet, dass seine Frau eine Liaison mit dem angeblichen Arbeitgeber angefangen haben könnte. Und tatsächlich: Im Juni habe sie ihn verlassen und sei in eine Einliegerwohnung im Haus des Nebenbuhlers gezogen.

An jenem Augusttag sei sie aber zu Besuch zu ihm gekommen und während die Kinder spielten, hätten er und seine Frau sich ins Obergeschoss zurückgezogen, um miteinander zu schlafen. Weil Arbeitskollegen ihn vor falschen Bezichtigungen nach dem Sex mit seiner Ex gewarnt hätten, habe er das Geschehen auf Video aufgezeichnet. Seine Frau müsse die Kamera aber bei einem Folgebesuch entdeckt haben, er vermute, dass sie die Kamera an sich genommen habe, bevor sie mit dem Vergewaltigungsvorwurf zur Polizei gegangen sei.

Daran, dass die Richter mit der Version des Angeklagten ihre Probleme hatten, ließ Eumann in der Urteilsbegründung keinen Zweifel: „Dass Ihre Frau die Kamera, wie von Ihnen behauptet, später bemerkt und entfernt hat, sehen wir nicht“, wandte sich der Vorsitzende direkt an den vom Vorwurf der Vergewaltigung Freigesprochenen. Die Anfertigung der Film- und Tonaufnahmen müsse bestraft werden, weil sonst jedermann sich beim heimlichen Filmen auf eine befürchtete falsche Bezichtigung berufen könne.

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