BetrugRhein-Sieg-Abfallbetrieb klagt gegen europaweites Lkw-Kartell

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Die RSAG geht davon aus, dass sie 85 Fahrzeuge zu überhöhten Preisen von den Firmen des Lkw-Kartells gekauft hat, die Kommunen im Kreis sind bei der Beschaffung von 97 Lkw betroffen.

Die RSAG geht davon aus, dass sie 85 Fahrzeuge zu überhöhten Preisen von den Firmen des Lkw-Kartells gekauft hat, die Kommunen im Kreis sind bei der Beschaffung von 97 Lkw betroffen.

  • Hersteller von Abfallfahrzeugen sollen sich über Jahre bei den Preisen abgesprochen haben.
  • Die Kommunen im Rhein-Sieg-Kreis wollen sich das nicht gefallen lassen. Was genau sie planen, lesen Sie in unserem Artikel.

Rhein-Sieg-Kreis – Die Rhein-Sieg-Abfallwirtschaftgesellschaft (RSAG) und fast alle der 19 Städte und Gemeinden im Kreisgebiet haben offenbar über Jahre hinweg überhöhte Preise für Lastwagen bezahlt. Das geht aus der Antwort der Kreisverwaltung auf eine Anfrage des Kreistagsbündnisses von Linken, Freien Wählern und Piratenpartei hervor. Danach gehören das Entsorgungsunternehmen und die Kommunen zu den Tausenden Geschädigten eines europaweiten Kartells der Lkw-Hersteller, das über einen Zeitraum von mehr als 14 Jahren hinweg die Preise seiner Fahrzeuge rechtswidrig abgesprochen haben soll.

Nach Angaben des Kreises hat allein die RSAG in dem fraglichen Zeitraum bei den Mitgliedern des Lkw-Kartells 85 Fahrzeuge gekauft, die 15 Städte und Gemeinden haben bei den überführten Herstellern beim Kauf von insgesamt 97 Lastwagen für ihre Bauhöfe, aber auch für die Feuerwehren offenbar zu viel bezahlt.

Alle Geschädigten aus der Region verlangen von den Lkw-Herstellern nun Schadenersatz. Eine entsprechende Klage wird unter Federführung der RSAG vorbereitet.

Göttinger Erfolg vor Gericht

Im Dezember vergangenen Jahres hatte das Landgericht Hannover ein erstes Urteil gegen Beteiligte des Kartells gesprochen. Die Richter hielten einen Großteil der Ansprüche für gerechtfertigt. Im konkreten Fall hatte die Stadt Göttingen zwischen 2001 und 2010 insgesamt 13 Lastwagen der Firma MAN für 2,3 Millionen Euro eingekauft.

Die Kommune hatte seinerzeit rund 335 000 Euro Schadenersatz gefordert. Die Rechtsvertreter von MAN argumentierten dagegen, dass der Stadt gar kein Schaden entstanden sei, da sie die vermeintlich überhöhten Preise zum Beispiel über Gebühren an die Bürger weitergegeben habe. Das Gericht in Hannover folgte dieser Argumentation nicht, entschied zunächst aber nicht über die Höhe des Schadenersatzes, der der Kommune zusteht. Bei vielen Geschädigten bleibt deshalb vorerst die Unsicherheit über die Berechnung der Schadenshöhe.

Der Städte- und Gemeindebund hat seinen Mitgliedern zwar juristische Empfehlungen gegeben, will diese aber nicht öffentlich diskutieren. Denn die Gegenseite, die Lkw-Konzerne, sollten nicht vorab mit informiert werden.

Schadenersatzzahlungen erhofft sich der Rhein-Sieg-Kreis auch im Zusammenhang mit einem anderen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht: Die Elektrischen Bahnen der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises (SSB), ein Verkehrsunternehmen, an dem der Kreis mit 49 Prozent beteiligt ist, gehören zu den Geschädigten des Kartells „Schienenfreunde“, das über mindestens zehn Jahre hinweg jeglichen Wettbewerb auf dem Schienenmarkt unterbunden hat. Das Landgericht Köln hatte die am Kartell beteiligten Firmen bereits zu Schadenersatz verpflichtet. Gegen das Urteil wurde jedoch Berufung eingelegt. Über sie soll ab Februar 2019 vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf verhandelt werden.

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