Prozess in SiegburgSenior fährt in Troisdorf in eine Baustelle und verletzt Arbeiter

Baustelle (Symbolbild)
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Troisdorf/Siegburg – Er ignorierte das Umleitungsschild vor der Baustelle, reagierte nicht auf Stoppsignale und trieb mit seinem Kleinbus einen Bauarbeiter vor sich her. Knapp drei Monate später verurteilte das Amtsgericht einen 71-jährigen Autofahrer wegen gefährlicher Körperverletzung, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und Unfallflucht zu einer Haftstrafe von sieben Monaten.
Angeklagter muss 1500 Euro Schmerzensgeld zahlen
Diese könne zur Bewährung ausgesetzt werden, da der Senior bislang straffrei durchs Leben gegangen ist und echte Reue zeige, sagte Richter Daniel Hahn. Zudem muss der Angeklagte an den Geschädigten 1500 Euro Schmerzensgeld zahlen und die Kosten der Nebenklage übernehmen. Der Führerschein wird für fünf Monate gesperrt.
Was geschehen war am 3. März in der Ketteler-Straße in Troisdorf-Sieglar, davon konnte sich das Gericht mit Hilfe der Aussagen des Geschädigten und zweier Zeugen ein Bild machen. Ein 15-jähriger Schüler hatte den Vorfall mit dem Handy gefilmt.
Das im Gerichtssaal abgespielte Video zeigt den Angeklagten am Steuer, aggressiv rufend: „Geh weg, ich will da durch.“ Er gab abwechselnd Gas und bremste, verletzte so den 22-jährigen Tiefbau-Arbeiter, der den Kleinbus stoppen wollte, am Bein.
Bauarbeiter hat nach Unfall psychische Folgen
„Eine gefährliche Situation“, befand der Richter. Er widersprach der Verteidigerin, die dem Geschädigten eine Mitschuld zusprechen wollte. Der Arbeiter habe nicht weggehen können, mit einem Schritt zur Seite wäre er gestolpert. Er habe sich, um den Halt nicht zu verlieren, auf der Motorhaube aufstützen müssen.
Schwerer als die körperlichen Verletzungen wögen die psychischen Folgen, seit dem Vorfall ist der 22-Jährige arbeitsunfähig und befindet sich in psychologischer Behandlung. Seine Ärztin attestierte eine schwere posttraumatische Belastungsstörung, er habe Ängste und Albträume, gehe kaum noch vor die Tür.
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Der Rentner, der als Nebenjob behinderte Kinder transportiert, war an diesem Tag auf dem Weg zur Schule in Sankt Augustin. Als sein Chef ihn anrief und zur Rede stellte, kehrte er zur Ketteler Straße zurück, sprach mit der Polizei und entschuldigte sich bei den Kollegen des Geschädigten.
Dieser sei schon im Krankenwagen auf dem Weg in die Klinik gewesen. „Mein Verhalten war absolut falsch“, sagte der Angeklagte. Er habe sich von dem Bauarbeiter provoziert gefühlt, das Ganze habe sich „aufgeschaukelt“.
Der Richter blieb mit seinem Urteil hinter dem Antrag der Staatsanwaltschaft zurück, die den Entzug der Fahrerlaubnis gefordert hatte. In diesem Fall hätte der Senior den Führerschein noch einmal machen müssen.
Nun könne dieser nach dem Fahrverbot den Nebenjob wieder aufnehmen. „Das ist gut, was Sie da machen“, sagte Daniel Hahn. „Ich glaube, dass Ihnen so etwas nicht mehr passiert.“


