Der Kreis weist darauf hin, dass es speziell ausgewiesene Erholungsgebiete an Sieg und Agger gibt. Andere Bereiche dürfen nicht betreten werden.
Sonniges WochenendeGrillen, Campen, Baden – Was ist an Rhein-Siegs Gewässern erlaubt?

An der Siegfähre in Troisdorf-Bergheim ist der Fluss breit und flach, ideal zum Sonnen. (Archivbild)
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Radfahren, Wandern, Kanu fahren – Die Freizeit an der frischen Luft mit Familien und Freunden zu verbringen, ist besonders an langen Wochenenden wie diesem beliebt.
Vor dem Hintergrund und den angekündigten sonnigen Tagen weist der Rhein-Sieg-Kreis darauf hin, dass alle, die sich in der Region in die Natur aufmachen, auch bitte Rücksicht auf Flora und Fauna nehmen sollen.
Grillen, Campen und Lagerfeuer sind grundsätzlich an Sieg und Agger nicht erlaubt
„Das gilt für alle Natur- und Landschaftsschutzgebiete im Rhein-Sieg-Kreis, und auch für die unter Naturschutz stehende Sieg und Agger. Hier gelten besondere Regeln“, teilt Jörg Bambeck, Leiter des Amts für Umwelt- und Naturschutz des Kreises mit.
Was ist nicht erlaubt? Grillen, Campen und Lagerfeuer sowie laute Musik an Sieg und Agger. Kanus und Ruderboote sind nur unter bestimmten Voraussetzungen auf beiden Flüssen erlaubt, legale Bootsanlegestellen seien speziell gekennzeichnet, so der Kreis. Die Anlegestellen können auch hier online eingesehen werden. Eine Liste mit sogenannten „Gewässernahen Erholungsbereichen“ ist dort ebenfalls zu finden, die Stellen auszeichnet, an denen Baden und Tauchen in Sieg und Agger möglich sind.
Sieg und Agger: Naturschutzgebiete dürfen nicht betreten werden
Andere Bereiche dürfen überhaupt nicht betreten werden. Grund dafür ist der Schutz der Ufer und Kiesbänke, die besondere und seltene Tier- und Pflanzenwelten beherbergen. Der Ordnungsaußendienst überprüft diese Regionen regelmäßig. Allein während des Aktionstages des Kreis-Ordnungsdienstes mit den Ordnungsämtern von Hennef und Siegburg am 13. Juni wurden 30 Ordnungswidrigkeiten festgestellt. Auch die Polizei sei hinzugerufen worden, um Personalien zu erfassen.
Es sei verständlich, dass viele sich bei den sommerlichen Temperaturen am Wasser abkühlen möchten, teilt dazu die Kreisverwaltung mit. Doch es sei unerlässlich, sich auf die erlaubten Erholungsbereiche zu beschränken – nicht zuletzt auch, da Strömungen in Sieg und Agger nicht zu unterschätzen sind und in jedem Fall Vorsicht geboten ist – Fließgewässer im Rhein-Sieg-Kreis seien keine zugelassenen Badegewässer.
„Wer die Natur an Sieg und Agger respektiert, trägt dazu bei, sie zu erhalten und noch lange ihre Schönheit und ihren Erholungswert zu genießen“, so Jörg Bambeck.