BrandstiftungLandgericht Bonn verhängt Haftstrafe gegen Sankt Augustiner

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Prozessauftakt in Bonn. (Symbolbild).

Prozessauftakt in Bonn. (Symbolbild).

Sankt Augustin/Bonn – Mit schwarzer Piratenmütze und in Handschellen erschien der Angeklagte am Freitag im Bonner Gerichtssaal, musterte mit vernichtendem Blick das Publikum und blätterte zornig in einem Aktenordner. Die Lektüre war offenbar spannend genug, um das Ritual des Aktendeckelöffnens auch während der Urteilsbegründung mehrfach zu wiederholen. Dabei hatte das Bonner Schwurgericht den 38-Jährigen just ins Gefängnis geschickt.

38-Jähriger schaltete Warnmelder aus

Das Urteil: dreieinhalb Jahre Haft wegen schwerer Brandstiftung. Am 23. September 2021 hatte der Frührentner gegen 12 Uhr in seiner Wohnung in einem städtischen Wohnkomplex in Sankt Augustin ein Feuer gelegt, die Warnmelder ausgeschaltet und war zu seiner Mutter nach Hennef gefahren.

Hintergrund: Dem Mann drohte laut Urteil die Zwangsräumung. Die Stromrechnungen hatte er nicht gezahlt, und mit der Miete war er im Rückstand, weil ihm wegen eines längeren Krankenhausaufenthaltes kurzerhand das Mietgeld gekürzt worden war. Aber seine Möbel, die er nicht mitnehmen konnte, sollte kein anderer bekommen, entschied der Mann und kam laut Urteil auf die „wahnsinnige Tat“, seine Wohnung in Brand zu setzen.

Kaum Gefahr für Bewohner

Eine „Kurzschlusshandlung“ nannte es der 38-Jährige im Prozess. Er habe niemanden verletzen oder gar töten wollen. Der Angeklagte leide keineswegs an Wahnvorstellungen, sondern an einer – laut Gutachter – „schizotypen Persönlichkeitsstörung“. Dennoch habe er die Wohnung eher aus Dummheit oder Missgunst in Brand gesetzt, nicht weil er krankheitsbedingt sich von „einem Vampir auf dem Sofa bedroht fühlt, den er mit Feuerstrahl eliminieren musste“.

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Die Frage, ob es ein versuchter Mord war, er also den Tod vieler Menschen „billigend in Kauf“ genommen hat, verneinte das Gericht. Unter anderem, so Reinhoff, weil das Treppenhaus des Betonstahlbaus sich außerhalb befindet und die Wohnungen von außen durch Laubengänge erreichbar seien. Die konkrete Situation, so hatte es ein Brandgutachter erklärt, sei für die Bewohner nicht so gefährlich gewesen, wie es zunächst schien.

Anklage forderte sieben Jahre Gefängnis

Die Staatsanwältin jedoch ging fraglos davon aus, dass der Angeklagte den Tod anderer in Kauf genommen hatte. Wegen versuchten Mordes hatte sie sieben Jahre Haft gefordert.

Die Verteidigerin hatte für ihren Mandanten eine milde Strafe gefordert, wegen einer Brandstiftung im minderschweren Fall. Noch offen ist, ob das Urteil angefochten wird.

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