Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist ein hohes Gut, das es zu verteidigen gilt. Trotzdem ist es nur schwer hinnehmbar, dass die Äußerungen des ehemaligen AfD-Vertreters Ralf Mathey nach Auffassung der Bonner Staatsanwaltschaft „gerade noch so von der Meinungsfreiheit gedeckt“ sein sollen und der rechte Pöbler ungeschoren davonkommt.
Menschen, die sich in ihrer Freizeit für uns alle politisch engagieren und dafür einen Großteil ihrer Freizeit opfern, als „Verbrecherbande“, „Lügner“ und „Ratten“ zu bezeichnen, ist inakzeptabel und sollte sanktioniert werden. Der Vorsitzende der Niederkasseler CDU-Stadtratsfraktion hat Recht, wenn er darauf hinweist, dass Entscheidungen wie die der Bonner Staatsanwaltschaft im klaren Gegensatz zu den wohlfeilen Absichtsbekundungen des Gesetzgebers stehen, politische Mandatsträger besser vor Angriffen aller Art schützen zu wollen.
Demokratieverachtende Beleidigungen nicht hinnehmen
Denjenigen, die unsere Demokratie verachten und Mandatsträger massiv beleidigen, muss auch mit juristischen Mitteln klar gemacht werden, dass solche Angriffe nicht hinnehmbar sind. Sendet die Gesellschaft dieses Signal nicht unmissverständlich, sind die Folgen vorhersehbar.
Künftig dürften sich dann noch weniger Menschen bereit erklären, sich für ein politisches Amt zu bewerben, das zwar viel Engagement erfordert, für das es aber, abgesehen von einer kleinen finanziellen Aufwandsentschädigung, als Dank meist nur warme Worte in Sonntagsreden gibt.