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Nach Facebook-PostsErmittlungen gegen ehemaligen Niederkasseler AfD-Politiker eingestellt

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Auf einem Richtertisch im Siegburger Amtsgericht stehen Bücher mit Gesetzestexten.

Die Staatsanwaltschaft Bonn hat die Ermittlungen gegen einen ehemaligen AfD-Politiker eingestellt. Mitglieder des Niederkasseler Stadtrates hatten ihn wegen Beleidigung angezeigt.

Er hatte Mitglieder des Niederkasseler Stadtrates als „Ratten“ und „Lügner“ bezeichnet. Für einen ehemaligen AfD-Politiker hat das keine Folgen.

Die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren gegen das kurzzeitige AfD-Ratsmitglied Ralf Mathey aus Niederkassel eingestellt. Gegen Mathey, der bei der Kommunalwahl am 14. September 2025 als einer von drei Vertretern der Rechtsextremen in den Stadtrat gewählt worden war, hatte die Staatsanwaltschaft Bonn wegen Beleidigung ermittelt.

Er hatte offenbar aus Frust über das im NRW-Vergleich schlechte Abschneiden der AfD in Niederkassel noch in der Nacht des Wahltags bei Facebook verschiedene Posts über bisherige Mitglieder des Niederkasseler Stadtrates veröffentlicht. „Die Ratten regieren weiter ohne das ihr es begriffen habt.“, hieß es zunächst (orthografisch nicht korrekt) auf dem Facebookprofil, das den Klarnamen Matheys nutzt. Wenig später war dort zudem zu lesen „Niederkassel bleibt in der Hand dieser Lügner und Betrüger. Jeder Wähler ist es schuld“.

Ratsmitglieder aus Niederkassel hatten Anzeige erstattet

Mehrere Mitglieder des Stadtrates hatten nach diesen Äußerungen Strafanzeige gegen Mathey gestellt. Der Staatsschutz der Bonner Polizei und die Staatsanwaltschaft nahmen daraufhin Ermittlungen auf, die jetzt eingestellt wurden. Die Äußerungen Matheys seien „gerade noch so von der Meinungsfreiheit gedeckt“, erläutert Sebastian Buß, der Pressesprecher der Bonner Staatsanwaltschaft. Mathey gehört inzwischen nicht mehr dem Stadtrat an. Nachdem in dieser Zeitung über seine Äußerungen berichtet wurde, hatte er noch vor der konstituierenden Sitzung des Stadtrates sein gerade erst errungenes Mandat niedergelegt. Auch aus der AfD ist er nach eigenen Aussagen ausgetreten.

Bei den betroffenen Niederkasseler Ratsmitgliedern stößt die Einstellung des Verfahrens auf Verwunderung. „Ich war zwar nicht davon ausgegangen, dass es in diesem Fall zu einer nennenswerten Verurteilung kommt, aber wenigstens eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage hätte ich als angemessen empfunden“, sagt Vize-Bürgermeisterin Barbara Lülsdorf, die für die CDU im Rat sitzt. Zusammen mit rund einer Handvoll Mitglieder der CDU-Fraktion hatte sie Mathey seinerzeit angezeigt.

Niederkasseler Politiker fühlen sich im Stich gelassen

„Ich kann die Einstellung des Verfahrens nicht nachvollziehen“, sagt auch CDU-Fraktionschef Dano Himmelrath. Er musste nach eigenen Angaben in der Vergangenheit bereits zweimal hinnehmen, dass Strafanzeigen, die er in ähnlich gelagerten Fällen gestellt hatte, für Beleidiger folgenlos blieben. Wie Lülsdorf und andere Mitglieder seiner Fraktion will er aber keine weiteren rechtlichen Schritte in der Angelegenheit unternehmen.

Die Staatsanwaltschaft Bonn hat das Verfahren gegen den ehemaligen AfD-Politiker eingestellt.

Die Staatsanwaltschaft Bonn hat das Verfahren gegen den ehemaligen AfD-Politiker eingestellt.

Ein Schreiben an die zuständige Staatsanwältin hat er allerdings aufgesetzt. „Ich muss mein Unverständnis irgendwo loswerden“, sagt Himmelrath. Der Gesetzgeber habe in den vergangenen Jahren ausdrücklich versucht, Amts- und Mandatsträger besser vor öffentlicher Herabwürdigung zu schützen, heißt es in seinem Brief an die Staatsanwaltschaft. „Vor diesem Hintergrund halte ich es für problematisch, wenn Äußerungen, in denen gewählte Ratsmitglieder pauschal als 'Ratten', 'Lügner', 'Betrüger' oder als 'Verbrecherbande' bezeichnet werden, strafrechtlich als folgenlose Unmutsäußerungen eingeordnet werden.“

Wenn es in solchen Fällen wiederholt zu Verfahrenseinstellungen komme, entstehe zwangsläufig eine Signalwirkung. Die Grenze dessen, was öffentlich gesagt werde, verschiebe sich dadurch „weiter ins Negative“, ist Himmelrath überzeugt. „Für die Betroffenen bleibt der Eindruck, dass der strafrechtliche Schutz faktisch nur eingeschränkt greift und sie mit den Folgen solcher Angriffe weitgehend allein gelassen werden.“