Vor Gericht geht es um die Frage, ob der Geschlechtsverkehr mit einer Frau, die der 37-Jährige aus einem Anzeigenportal kannte, einvernehmlich war oder nicht.
K.o.-TropfenNiederkasseler wegen Verdachts auf Vergewaltigung vor Gericht

Das Landgericht in Bonn.
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GBL ist die Abkürzung für Gamma-Butyrolacton: Die klare, farblose Flüssigkeit kann als Lösungs- und Reinigungsmittel verwendet werden – ihr haftet aber auch ein zweifelhafter Ruf an, da sie bisweilen in Form sogenannter K.o.-Tropfen Verwendung findet.
Und genau ein solcher Fall wird seit diesem Mittwoch vor dem Bonner Landgericht verhandelt: Ein 37-jähriger Mann aus Niederkassel soll die Flüssigkeit einer Bekannten in den Aperol gemixt haben, um die Frau anschließend zu vergewaltigen. Davon geht jedenfalls die Bonner Staatsanwaltschaft aus, die den studierten Betriebswirt wegen Vergewaltigung, gefährlicher Körperverletzung und eines Verstoßes gegen das Waffengesetz angeklagt hat.
Ermittler stellten Schlagring sicher
Der Niederkasseler soll die Flüssigkeit am 8. September 2024 in den Cocktail gemischt haben, während die Frau in seiner Wohnung zu Gast war. Laut Anklage soll das Opfer sich unwohl gefühlt und übergeben haben. Der Mann soll die Situation ausgenutzt haben, um mit seinem Gast ungeschützten Geschlechtsverkehr zu haben. Die Ankläger gehen davon aus, dass die Frau aufgrund der heimlichen Gabe des K.o.-Mittels nicht mehr in der Lage war, frei darüber zu entscheiden, ob sie Sex wollte oder nicht. Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung nach der Anzeige stellten die Ermittler dann noch einen verbotenen Schlagring sicher.
Vor Gericht nahm der Mann nach der Anklageverlesung Stellung zu den Vorwürfen. Einer seiner beiden Verteidiger verlas dazu eine vorbereitete Erklärung, in der sich der 37-Jährige sowohl zu der Tat als auch zu seinen Lebensumständen äußerte. Er habe die Frau bereits im Frühjahr über ein einschlägiges Anzeigenportal kenngelernt.
Es sei beiden erkennbar nur um Sex gegangen, man habe sich nach einem ersten Treffen aber zunächst wieder aus den Augen verloren. Das habe sich im Spätsommer 2024 geändert, und man habe sich am 8. September zwischen 15 und 15.30 Uhr zu einem zweiten Sex-Date verabredet. Man habe zuvor besprochen, dass das Treffen bis maximal 20 Uhr dauern solle, da er noch Besuch erwarte.
Gläser angeblich verwechselt
Vorher habe er die Frau gefragt, ob sie Erfahrungen mit GBL habe – er schätze es als Aphrodisiakum. Sie habe aber abgelehnt, und er habe dann in ihrer Anwesenheit zwei Aperol Spritz gemixt und einem Glas die Substanz beigefügt. Er gehe davon aus, dass sie dies bemerkt habe, sicher sei er aber nicht. Das weitere Geschehen könne er sich nur so erklären, dass im Anschluss die Gläser verwechselt worden seien. Er habe bei der Frau aber keine Auffälligkeiten bemerkt, man sei wie verabredet anschließend sexuell aktiv gewesen, und seine Bekannte sei dann um kurz vor 20 Uhr nach Hause gefahren.
Das Verfahren wird mit der Anhörung der Frau als Zeugin fortgesetzt, ein Urteil soll Mitte des Monats verkündet werden.
