Niederkasseler ElternArbeitskreis fordert konfessionslose Grundschule

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Katholische-Grundschule_Niederkassel

Die katholische Grundschule in Niederkassel-Ort wird zur Gemeinschaftsgrundschule.

Niederkassel – Zum zweiten Mal innerhalb von sechs Jahren soll eine Niederkasseler Grundschule säkularisiert werden. An der katholischen Grundschule in Niederkassel-Ort strebt ein Teil der Elternschaft eine Umwandlung in eine konfessionell nicht gebundene Gemeinschaftsgrundschule an. Der „Arbeitskreis Schulartänderung“ hat inzwischen bei der Stadtverwaltung einen entsprechenden Antrag gestellt.

Im Rathaus rechnet man damit, dass die Eltern im Januar über die Schulform abstimmen. Dazu müssen mindestens zehn Prozent der Eltern, deren Kinder am Stichtag 10. Januar 2022 die bislang katholische Grundschule besuchen, den Antrag auf Umwandlung unterstützen. Jedes Elternpaar hat nur eine gemeinsame Stimme.

Nötig ist die absolute Mehrheit der Stimmen

„Wir gehen davon aus, dass die erforderlichen zehn Prozent am 10. Januar erreicht werden“, sagte der Beigeordnete Carsten Walbröhl bei der Sitzung des Schulausschusses. Wird das Quorum erreicht und von der Schulaufsicht des Rhein-Sieg-Kreises bestätigt, muss innerhalb von zwei Wochen eine geheime Abstimmung durchgeführt werden.

Von fünf Grundschulen vier katholisch

Die Grundschullandschaft in Niederkassel ist von Bekenntnisschulen geprägt. Von fünf Einrichtungen ist nur die Drei-Linden-Grundschule in Ranzel eine Gemeinschaftsgrundschule, die übrigen in Mondorf, Rheidt, Niederkassel-Ort und Lülsdorf sind katholisch.

2016 unternahmen Mondorfer Eltern den Versuch, die katholische Grundschule in eine Gemeinschaftsgrundschule umzuwandeln. Ihr Antrag fand allerdings keine Mehrheit. (pf)

Votieren dann mehr als 50 Prozent der Eltern für die Umwandlung in eine Gemeinschaftsschule, muss die Stadt dem Wunsch der Eltern folgen. Der Stadtrat muss dazu einen Beschluss fassen, der dann von der Bezirksregierung Köln als obere Schulaufsicht genehmigt werden muss.

Entscheidend ist beim Elternvotum nach dem nordrhein-westfälischen Schulgesetz allerdings nicht die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, sondern die Mehrheit aller stimmberechtigten Eltern.

Unklar ist, wie abgestimmt werden soll, per Briefwahl oder mit persönlicher Stimmabgabe. „Angesichts der Coronapandemie ist grundsätzlich eine Briefwahl möglich“, sagte der Beigeordnete im Ausschuss. Er ließ aber keinen Zweifel daran, dass er eine Abstimmung in Präsenz bevorzuge: „Bei einer so wichtigen Entscheidung ist es den Eltern zuzumuten, dass sie die entsprechende Räumlichkeiten aufsuchen und ihre Stimme persönlich abgeben.“

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