Auf dem Maifest in Niederkassel-Lülsdorf hatte der Angeklagte einen 22-Jährigen homophob beleidigt, brutal geschlagen und getreten.
„Ich möchte jemanden schlagen“20-Jähriger aus Niederkassel muss mehr als zwei Jahre in Haft

Viele Akten hatten die Bonner Richter zu studieren: Der Fall sollte zunächst in Siegburg verhandelt werden, wurde aber wegen der Schwere der Vorwürfe ans Landgericht weitergegeben. Symbolbild
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Der Verurteilte nahm die Entscheidung ohne erkennbare Regung auf: Ein 20-Jähriger aus Niederkassel ist vor der 8. Großen Strafkammer am Bonner Landgericht wegen gefährlicher beziehungsweise vorsätzlicher Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Einheitsjugendstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt worden. In die Strafe sind zwei Vorstrafen der Amtsgerichte Siegburg und Bergisch Gladbach einbezogen. Der Verteidiger des jungen Mannes hatte auf eine bewährungsfähige Strafe von nicht mehr als zwei Jahren plädiert.
Das fanden die Richter aber nicht tat- und schuldangemessen: Der Verurteilte hatte am 1. Mai vergangenen Jahres einen 22-Jährigen auf dem Maifest in Niederkassel-Lülsdorf geschlagen und getreten. Der Grund: unklar. Zeugen erinnerten jedenfalls die Worte: „Ich steh’ unter Adrenalin – ich möchte jetzt jemanden schlagen und boxen“, die die Vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung zitierte.
Das Amtsgericht Siegburg konnte eine Tötungsabsicht nicht ausschließen und gab den Fall ans Bonner Landgericht
Einen weiteren Grund, den schmächtigen 22-Jährigen anzugreifen, sah die Kammer in der sexuellen Orientierung des Opfers: Er habe den jungen Mann homophob beschimpft, so die Richterin. Vor Gericht hatte der Angeklagte die Tat relativiert; seinerseits hatte er angegeben, dass er selbst mit dem herabwürdigenden Schimpfwort beleidigt worden sei. Dafür sah das Gericht aber letztlich keinen Anhaltspunkt, genauso wenig wie für eine alkoholbedingte Steuerungsunfähigkeit des 20-Jährigen. Er habe getrunken, aber nicht so viel, dass er nicht mehr das Unrecht seines Handelns hätte einsehen können.
Eine Tötungsabsicht konnten die Richter allerdings auch nicht feststellen: Der Fall war zunächst vor dem Amtsgericht in Siegburg angeklagt. Der dortige Richter fand die Attacke gegen das bereits am Boden liegende Opfer derart gravierend, dass er einen Tötungsvorsatz nicht ausschließen mochte und die Akten an die nächsthöhere Instanz reichte.
Angeklagter hatte 2024 einen Fußballer angegriffen und geschlagen
Die zweite verurteilte Tat betrachteten die Richter lediglich als vorsätzliche Körperverletzung: Am 13. März 2024 war der junge Mann nach einem Heimspiel eines Niederkasseler Fußballclubs mit mindestens zehn weiteren Personen in die Kabine der Gastmannschaft gestürmt. Er warf einem Spieler vor, dass er einen Gegenspieler während des Spiels beleidigt habe. Obwohl sich dieser sogar entschuldigte, kassierte er dennoch eine Ohrfeige von dem nun Verurteilten. Dessen Verletzung war zwar „schmerzhaft, aber nicht besonders schlimm“, wie die Vorsitzende Richterin feststellte. Diese Tat hatte der Angeklagte vor Gericht zugegeben.
Das Opfer der Tritte nach dem Maifest hatte jedenfalls mehr unter der Attacke des 20-Jährigen zu leiden: Der Mann war drei Wochen krankgeschrieben und leidet nach eigenen Angaben noch heute unter den Folgen. Und dies sowohl körperlich als auch psychisch. Er habe noch immer manchmal Panikattacken, hatte er dem Gericht als Zeuge gesagt.

