Schon jetzt seien die Wasserstände so niedrig wie sonst erst im Spätsommer, teilt die Bezirksregierung zur Begründung mit.
Pegel zu niedrigBezirksregierung verbietet Wasserentnahme aus Sieg und Agger

Die Pegel der Sieg (Bild) und der Agger sind schon jetzt so niedrig wie sonst erst im Spätsommer. Deswegen ist nun die Wasserentnahme mit Pumpen untersagt.
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Die ersten Hitzewellen des Jahres liegen hinter uns, seit Monaten bleiben die Regenmengen unter den üblichen Durchschnittswerten. Darauf hat die Bezirksregierung Köln reagiert: Ab dem 29. Juli ist es verboten, aus der Sieg und der Agger Wasser zu entnehmen. Das Verbot gilt auch für Rur, Erft und Wupper. Die Verfügung ist vorerst bis zum 30. September terminiert, sie könne aber bei Bedarf geändert werden.
Verstöße ahndet die Bezirksregierung in Köln mit Bußgeld bis 50.000 Euro
Mechanische oder elektrische Pump- und Saugvorrichtungen sowie fahrbare Behältnisse dürfen nicht benutzt werden, teilte die Bezirksregierung mit. Mit Handgeräten dürfe Wasser geschöpft werden; auch das direkte Tränken von Vieh bleibe erlaubt. Bei Verstößen droht ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro.
In vielen Bächen und Flüssen seien die Pegel sehr niedrig, erklärte ein Sprecher. Die Wasserstände seien aufgrund der geringen Niederschlagsmengen in den vergangenen Wochen und Monaten schon jetzt auf einem Niveau, das üblicherweise erst im Spätsommer erreicht werde. Sollte es weiterhin nicht länger und ergiebiger regnen, hätten die Gewässer „keine Reserven für die kommenden Monate“. Daher sei eine sparsame Verwendung des Wassers geboten, um Tiere und Pflanzen in diesem Naturraum zu schützen.
Kurze Regenfälle bringen keine Entlastung für Flüsse im Rhein-Sieg-Kreis
Nach kurzen und heftigen Regenfällen könne keinesfalls Entwarnung gegeben werden, teilte die Bezirksregierung als Obere Wasserbehörde mit. Mit Starkregen könnten Laub und Schlamm aus der Umgebung oder der Kanalisation in Bäche und Flüsse gespült werden und kurzfristig den Sauerstoff knapp werden lassen. Zum anderen stiegen die Wasserpegel nach einem solchen Regen nur kurzfristig an.
Sobald die Pegel wieder dauerhaft anstiegen, werde die Rücknahme der Allgemeinverfügung geprüft, hieß es aus Köln. Die dortige Bezirksregierung ist zuständig für Gewässer der sogenannten ersten und zweiten Ordnung. Für alle anderen Gewässer sind die Unteren Wasserbehörden bei den Kreisen und kreisfreien Städten zuständig.